Zweibrücken Zweibrücker griff Bekannten zweimal an

Das spätere Opfer soll die Eltern des Angeklagten beleidigt haben. Foto: dpa
Das spätere Opfer soll die Eltern des Angeklagten beleidigt haben.

Zweimal an einem Tag gerieten zwei Männer im vergangenen April in Streit, wobei ein 29-jähriger Zweibrücker seinen Bekannten mit Schlägen traktierte. Das Amtsgericht verurteilte den 29-Jährigen am Donnerstag wegen Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Bei einem zufälligen Treffen in der Kaiserstraße am 13. April 2017 soll das spätere Opfer die Eltern des Angeklagten beleidigt haben. Der 29-Jährige griff den anderen an. Das Opfer erlitt Prellungen und Hämatome im Gesicht und am Oberkörper. Zudem verlor er ein Stück eines Schneidezahns. Beherzte Passanten griffen ein und beendeten die Auseinandersetzung.
Kurze Zeit später trafen die Kontrahenten in der Innenstadt aufeinander. Weil bei der ersten Auseinandersetzung das Handy des Angeklagten beschädigt worden sei, forderte er nun Schadensersatz von dem Bekannten. Seine Ansprüche versuchte er durchzusetzen, indem er den anderen wiederum angriff.

x