Zweibrücken Verfahren wird neu aufgerollt

Ein Verfahren wegen mehrfachen Diebstahls geringwertiger Gegenstände in Tateinheit mit Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung wurde am Mittwoch am Amtsgericht nach einstündiger Verhandlungsdauer ausgesetzt. Da sich der fast 30-jährige Angeklagte nicht mehr an alle Vorwürfe der Anklageschrift erinnern konnte, muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Dazu ist es erforderlich, dass mehr als 20 Zeugen im Rahmen einer erneuten Hauptverhandlung angehört werden.

„Das kommt schon hin“, so sein launiger Kommentar zu den Vorwürfen des Anklagevertreters. Demnach soll er im Dezember vergangenen Jahres und im Januar diesen Jahres mehrfach in einem Einkaufsmarkt in Zweibrücken Lebensmittel und Alkohol entwendet haben. Aber den Vorwurf, dass er bei seiner Festnahme angeblich drohte, einen Polizeibeamten und dessen Familie zu erschießen, räumte er nicht ein. Dass er sich seiner Festnahme entziehen wollte, gab er ebenso wie die Diebstähle zu. Dabei beleidigte und bedrohte er Angestellte des Geschäfts und Zeugen, die ihn festhalten wollten. In einem Fall schlug er sogar gegen einen Zeugen und spuckte ihn an, obwohl er an Hepatitis C erkrankt ist. Dieser Zeuge wurde durch einen Faustschlag des Angeklagten am Mund verletzt. Vor Gericht begründete der 30-Jährige sein damaliges Verhalten mit Drogenkonsum. Mit 18 Jahren konsumierte er bereits THC-Produkte, stieg dann auf Opiate um und landete schließlich bei Heroin. Im Moment befindet sich der Angeklagte im Methadonprogramm. Er räumte ein, dass bei ihm eine Wechselwirkung zwischen Alkohol und Depressiva besteht, die ihm ärztlicherseits verordnet wurde. Die Kombination mache ihn aggressiv und gewalttätig. Vor drei Jahren nahm er freiwillig an einer Therapie erfolgreich teil, wurde im Anschluss aber wieder rückfällig. Für den Vorsitzenden Richter, Stefan Pick, war klar, dass seine Rückkehr nach Zweibrücken dafür ursächlich war. Aufgrund seines Vorstrafenregisters kann das Gericht keine Bewährungsstrafe mehr verhängen. Es sei denn, der Angeklagte unterstellt sich einer Drogenberatung mit dem Ziel einer erneuten Therapie. Ein Einverständnis zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht lehnte der Angeklagte ab. Um die Frage der Schuldfähigkeit des Zweibrückers zu klären, muss nun ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen.

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