Kreis Südwestpfalz Gericht erlaubt qualvollen Transport

Tierschützer im Kreis Kusel sind empört: Das Kuseler Veterinäramt muss ein für eine Zuchtstation in Algerien bestimmtes trächtiges Rind zum Transport freigeben. Die Veterinäre hatten dies mit Blick auf den Tierschutz abgelehnt. Das angerufene Verwaltungsgericht Neustadt hat aber anders entschieden.

„Der Landkreis Kusel darf die Genehmigung des beabsichtigten Transports eines Zuchtrindes durch eine Genossenschaft zu einer Sammelstelle in Niedersachsen, von wo aus es nach Algerien weitertransportiert werden soll, nicht mit dem Argument verweigern, bei dem vorgesehenen Langzeittransport des tragenden Rindes nach Algerien sei mit hoher Wahrscheinlichkeit von tierschutzwidrigen Praktiken während des Transportes auszugehen und es bestünden tierquälerische Schlachtmethoden in Algerien.“ So schreibt es das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Beschluss vom 19. März, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Geklagt hatte per Eilantrag die Genossenschaft, nachdem Kusels Amtstierärzte Anfang März das sogenannte Vorlaufattest zur Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung für Zuchtrinder nach Algerien verweigert hatten. Die Veterinäre gaben als Grund an, dass bei dem vorgesehenen Langzeittransport des Rindes nach Algerien mit hoher Wahrscheinlichkeit von tierschutzwidrigen Praktiken während des Transportes auszugehen sei. Ferner bestünden tierquälerische Schlachtmethoden in Algerien. Außerdem befürchtete der unterschreibende Veterinär, dass er sich strafbar machen könne – etwa durch Beihilfe zum Schächten. Diese Bedenken wischten die Richter vom Tisch. Sie urteilten, dass das Vorlaufattest lediglich ein Gesundheitszeugnis für Schlacht-, Zucht- und Nutzrinder darstelle. Darin habe der Amtsarzt beispielsweise zu bescheinigen, dass die Tiere innerhalb der letzten 24 Stunden vor ihrer Versendung untersucht worden seien und keine klinischen Anzeichen für eine ansteckende Krankheit aufgewiesen hätten. Im konkreten Fall habe erst nach Ankunft des Tiers in der Sammelstelle in Niedersachsen, an den sich eine 30-tägige Quarantäne anschließe, der dort zuständige Amtsveterinär darüber zu befinden, ob der Transport nach Algerien zulässig sei. Christine Fauß, Vorsitzende des Tierschutzvereins im Landkreis Kusel, ist empört. Sie stellt den Vorgang in einen größeren Zusammenhang. Bereits in der deutschen Massentierhaltung könnten die geltenden Vorschriften Tierqual nicht verhindern, sagt sie und nennt als Beispiel Kühe, die so viel Gewicht auf die Waage bringen würden, dass das Skelett die Fleischmasse nicht mehr tragen könne. „Der breiten Öffentlichkeit sind Qualzuchten meist nur bei Hunden oder Katzen ein Begriff. Aber es gibt auch Qualzuchten bei Nutztieren“, sagt sie. „Dass nun ein trächtiges Tier in ein Land transportiert werden soll, in dem nicht einmal der Ministandard an Tierschutz, den wir in Deutschland haben, gewährleistet ist, kann kein Tierschützer gut heißen.“ Das Verwaltungsgericht hat Beschwerde gegen sein Urteil zugelassen.

x