Speyer / Frankenthal
Prozess vor Landgericht: Hauptzeugin lässt sich nicht blicken
Der Termin werde so etwas wie eine Wundertüte, hatte der Vorsitzende Richter Uwe Gau beim vorhergehenden Termin Ende Juli geäußert – man wisse vorher nicht, was drin sei, was einen erwarte. Das Opfer war noch einmal als Zeugin geladen, zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Kiefer als Zeugenbeistand. Der war auch da und wartete ebenso vergeblich auf seine Mandantin wie das Gericht. Sie habe bei einem früheren Kontakt geäußert, sie wolle ein ärztliches Attest schicken, ein solches sei bisher aber weder beim Gericht noch bei ihrem Anwalt eingegangen.
Er verstehe gut, dass ein weiteres Auftreten bei Gericht unangenehm und belastend sei, meinte der Vorsitzende Richter, aber die Frau sei nunmal die mit Abstand wichtigste Zeugin. Ohne sie gehe nichts voran. Staatsanwalt Daniel Mayr beantragte daraufhin die Verhängung eines Ordnungsgeldes sowie die polizeiliche Vorführung. Der ganzen Familie der Frau scheine nicht klar zu sein, dass sie keine Wahl habe und zum Erscheinen verpflichtet sei. Auch die Eltern hatten bisher ihr Erscheinen verweigert und stattdessen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geschickt, die zu diesem Zweck jedoch vollkommen untauglich sind.
Ein weiterer Zeuge nicht erreichbar
Eine Entscheidung über die polizeiliche Vorführung fällte das Gericht noch nicht – die Richter wollen darüber erst beraten, hoffen aber immer noch auf den Einfluss des Zeugenbeistands, zu dem die Frau bei der ersten Vernehmung durchaus Vertrauen gefasst zu haben schien. Wenn es doch einen Beschluss zur Vorführung geben sollte, wird die zuständige Polizei ihres Wohnorts sie nach Frankenthal bringen und anschließend wieder nach Hause. Fraglich ist derzeit aber, wo dieses Zuhause ist, da die Frau in ihrer bisherigen Wohnung nicht mehr lebt.
Das ist nicht das einzige Problem der Erreichbarkeit von Zeugen. Ein weiterer Zeuge wohnt in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Eine neuerliche Ladung per Post kam als unzustellbar zurück. Recherchen der Polizei ergaben, dass er zu den Geschädigten der Hochwasserkatastrophe gehört. Sein Haus existiert nicht mehr. „Aber wenigstens gehört er nicht zu den Vermissten“, meinte Richter Gau. Wo er derzeit untergekommen ist, wisse jedoch niemand.
Bereits wegen Körperverletzung verurteilt
Um das Verfahren zeitlich etwas effizienter zu gestalten, einigte das Gericht sich mit den weiteren Beteiligten darauf, einige Urkunden im Selbstleseverfahren einzuführen, statt sie einzeln in der Verhandlung vorzulesen. Dies betraf Auszüge aus dem Führungsaufsichtsheft des Angeklagten, das nach einer früheren Verurteilung wegen Körperverletzung geführt worden war.
Der Prozess soll nun am 30. August fortgeführt werden.