Speyer Etat nicht ausgeschöpft

2011 war die Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde (IBF) unter anderem über eine zu großzügige Ausgabe von Wertmarken und den Einsatz von Fahrzeugen für dubiose Fahrten ins Trudeln geraten. Der Staatsanwalt ermittelte, der damalige Vorsitzende trat zurück, die IBF stand vor der Auflösung. Der Fall ist aufgearbeitet, die IBF neu strukturiert. Diese Wertmarken vergibt alleine die Stadt. Gegenwärtig werden sie etwa an 50 Berechtigte ausgegeben. Nicht alle werden jedoch auch eingelöst. Das hat Sozialbürgermeisterin Monika Kabs (CDU) auf Anfrage mitgeteilt. Für diese freiwillige Leistung der Stadt entstanden 2018 Kosten von 6785 Euro (2017: 6108, 2016: 6242). Im Stadt-Haushalt steht ein Budget von 15.000 Euro pro Jahr. 2011 betrug der Zuschuss an die IBF 25.000 Euro. Der heutige Ansatz wird nicht ausgeschöpft. Der Rest werde vorgetragen auf das Folgejahr, so Kabs. Erhalten kann diese Wertmarken nur, wer eine vom Sozialausschuss erstellte Kriterienliste erfüllt. Unter anderem muss der Antragsteller behindert sein und in Speyer wohnen. „Es gibt eine Reihe klarer Vorgaben“, betont Kabs. Bisher nicht aufgetreten als Antragsteller für diese Wertmarken sind nach Kabs’ Angaben blinde Mitbürger. Auch sie wären grundsätzlich berechtigt. Die Gruppe der Betroffenen ist laut Verwaltung jedoch in Speyer nicht besonders groß. Bekannt sei, dass derzeit 35 Personen in der Stadt „Landesblindengeld“ erhalten. Viele davon seien zwischen 80 und 100 Jahren alt. Es gebe allerdings auch eine kleine Gruppe blinder Kinder. Insgesamt schätzt die Verwaltung derzeit den Kreis der theoretisch Berechtigten auf fünf bis zehn Personen. „Bisher wurde noch von keinem Blinden der Wunsch nach diesen Wertmarken an uns herangetragen“, unterstrich Kabs. Sie wies darauf hin, dass „Doppelförderung“ nicht zulässig sei. Das bedeutet, wer bereits – in dem Fall – Landesblindengeld bezieht, kann die Förderung per Wertmarke für Fahrdienste nicht zusätzlich erhalten. Die Behindertenbeauftragte der Stadt, Brigitte Mitsch, hatte zuletzt gefordert, im Sozialausschuss über das Thema „Anspruch der Wertmarken für Blinde“ zu reden. „Blinde Menschen sind im Verkehr beeinträchtigt. Es ist diesen Menschen nicht möglich, einen Fahrplan zu lesen, sie sind meist auf Hilfe angewiesen und benutzen ein Taxi oder einen Behinderten-Fahrdienst“, so Mitsch in einem Brief an Kabs. Die Behindertenbeauftragte bestätigte die Angaben der Verwaltung: „Die mir bekannte Anzahl an blinden Menschen in Speyer ist nicht hoch.“ Kabs sagte auf Anfrage grundsätzlich zu, das Thema in einer der nächsten Sozialausschusssitzungen auf die Tagesordnung zu nehmen. Stichwort: Blindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch eingeschränkte Sehfähigkeit Blinden Gleichgestellten erbracht. Der Satz liegt für 18-Jährige aktuell bei 410 Euro im Monat. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen, teilt das Innenministerium des Landes auf seiner Internetseite (www.rlp.de) mit.

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