Speyer Blaulicht: Starkregen: Wasser in Kellern, Ast auf Leitung

Sieben Einsätze hatte die Feuerwehr nach einem kurzen Starkregen vom Donnerstagnachmittag. Sechsmal war Wasser in Keller eingedrungen – vor allem in Privatgebäude in den Stadtteilen West und Nord. Die Feuerwehrleute gingen laut Wehrleiter Michael Hopp mit Pumpen und Industriesaugern ans Werk. Von den Pfalzwerken gelöst wurde ein Problem, das für einen Alarm um 19.57 Uhr gesorgt hatte: Auf eine 20-Kilovolt-Freileitung am ehemaligen Schwarz-Weiß-Sportplatz war laut Hopp ein größerer Ast gefallen. Für die Stromversorgung in Speyer gab es laut Stadtwerke keine Auswirkungen. Die in diesem Bereich verlaufende größere 110-Kilovolt-Leitung war nicht betroffen. Insgesamt waren infolge des kurzen Unwetters 21 Wehrleute von 16.51 bis 21.12 Uhr im Einsatz, so Hopp auf Anfrage. Falsch eingeschätzt hat ein 78-jähriger Radfahrer wohl den Abstand zu einem Nissan, als er am Dienstag um 13.03 Uhr in der Paul-Egell-Straße vom Radweg auf die gegenüberliegende Seite wechseln wollte. Wie die Polizei mitteilt, versuchte der Nissan-Fahrer noch auszuweichen, konnte eine Kollision allerdings nicht mehr verhindern. Der Radfahrer stürzte und zog sich oberflächliche Abschürfungen zu. An Fahrrad und Auto entstand Sachschaden in Höhe von 400 Euro. Eine Kopfplatzwunde hat sich eine 76-jährige Radfahrerin nach einem Sturz am Donnerstag gegen 14.35 Uhr in den Landauer Straße zugezogen. Die Frau war nach eigener Aussage aus ungeklärter Ursache und ohne Fremdeinwirkung von ihrem Fahrrad gefallen, berichtet die Polizei. Ein Passant kümmerte sich um die 76-Jährige, bis sie durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht wurde. Sie trug zur Unfallzeit keinen Helm. Weil er die Klipfelsau verbotenerweise aus Richtung Schillerweg in Richtung Domplatz befuhr, wurde laut Polizei ein BMW-Fahrer am Freitag kurz nach Mitternacht einer Polizeikontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Test ergab einen Wert von 1,36 Promille. Dem 21-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt.

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