Saarbrücken Saar-Regierung hält an Corona-Modell fest, passt es aber an

Einzelne Regelungen im Saarland verschärfen die ab Samstag geltende Corona-Notbremse des Bundes.
Einzelne Regelungen im Saarland verschärfen die ab Samstag geltende Corona-Notbremse des Bundes.

Die saarländische CDU/SPD-Landesregierung hat am Donnerstagabend die Corona-Regeln angepasst. Die Neufassung der Landesverordnung tritt am Samstag in Kraft. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte, man halte am Saarland-Modell, das einheitliche Regeln für die sechs Landkreise schaffen wollte und durch verstärkte Tests seit Ostern mehr Öffnungen zuließ, fest. Ministerpräsident Tobias Hans: „Auch unser Saarland-Modell hatte eine klare Notbremse, die sich allerdings nicht rein an der Inzidenz orientiert, sondern auch andere wichtige Faktoren in den Blick nimmt. Der Bund hat jetzt einen einheitlich anderen Rechtsrahmen geschaffen, der auch im Saarland gilt. Dennoch halten wir auch weiterhin an unserem Modell fest – das Saarland-Modell ist ein langfristig angelegtes Management-Modell, mit dem wir die Corona-Pandemie nachhaltig kontrollieren werden. Die Anreize zum Testen sind ein Schlüssel in der Pandemiebekämpfung.“

Die wesentlichen ab Samstag (25. April) geltenden Veränderungen listete die Saarbrücker Staatskanzlei auf:

Grundsätzlich gelten in Landkreisen, die nach der beim Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenz unter 100 liegen, weiterhin die im Rahmen des Saarland-Modells getroffenen Regelungen der Ampelstufe gelb – in Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten zusätzlich die verschärfenden Regelungen der bundesgesetzlichen Notbremse in Kraft.

Die Landesregierung hat zudem beschlossen, dass im Bereich der Außengastronomie eine Bewirtung ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz erfolgen darf und To-Go-Getränke oder Essen nicht in unmittelbarer Nähe der ausgebenden Stelle konsumiert werden dürfen. Zudem wurde das Alkohol-Ausschankverbot von 23 Uhr auf 22 Uhr herabgesetzt.

Nach den Regelungen des Bundes bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100 gilt Folgendes:

- Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt und höchstens eine weitere, nicht dem Haushalt angehörige Person begrenzt.

- Im Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel, Drogerie, etc.) ist die Kundenzahl an die Größe des Geschäfts anzupassen. Die Testpflicht gilt im Saarland, verschärfend zur Bundesregelung, weiterhin ebenfalls für Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte.

- Für den übrigen Einzelhandel gilt Terminshopping mit einem negativen Testergebnis. Ab einer Inzidenz von 150 sind diese Geschäfte zu schließen.

- Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Hiervon ausgenommen sind bis 24 Uhr Personen, die alleine Sport treiben.

- Medizinische und therapeutische Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt, sofern die Kundschaft und das Personal eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt auch für Friseure und Fußpflege, wobei hier zusätzlich die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests notwendig ist.

- Der Betrieb von Gaststätten und Restaurants ist untersagt. Lieferdienste und der sogenannte Fensterverkauf (Letzteres nur bis 22 Uhr) bleiben allerdings weiterhin möglich.

- Institutionen und Einrichtungen zur Freizeit- und Kulturgestaltung müssen ebenfalls schließen.

- Individualsport ist nur noch allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt möglich. Kontaktloser Gruppensport im Freien ist für fünf Kinder bis 14 Jahre gestattet.

- Zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen sind zwei Testungen pro Woche verpflichtend und der Schulbetrieb findet als Wechselunterricht statt. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist am übernächsten Tag der Präsenzunterricht untersagt und stattdessen findet der Unterricht in Form von Homeschooling statt.

Saarland erhebt, veröffentlich künftig aber keinen Saar-Coronazahlen mehr

Am Donnerstag lag nur noch der Saarpfalz-Kreis mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 98 unter der 100er-Marke. Am Freitag hatte sich das dann auch erledigt: Die Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 109. Für das ganze Saarland lag die Inzidenz laut Gesundheitsministerium bei 143; das stärkste Infektionsgeschehen ist im Regionalverband Saarbrücken mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 163 am Freitag.

Das saarländische Gesundheitsministerium kündigte an, künftig keine Fallzahlen und Inzidenzien mehr zu veröffentlichen. Begründung: Maßgeblich für Anordnungen nach dem Bundesinfektionsgesetz („Bundes-Notbremse“) seien nur noch die Meldezahlen des Robert-Koch-Institutes. „Da dieses Gesetz die RKI-Zahlen als Richtwert ansieht, haben wir uns dazu entscheiden, die Saarlandzahlen nicht mehr zu veröffentlichen. Dennoch werden diese weiterhin erhoben, um das Saarlandmodell bei einer Inzidenz von unter 100 sowie unser Monitoring weiterhin zu begleiten“, erklärte am Freitag Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU).

Kulturbesitz-Museen nur noch heute offen

Die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz reagierte auf die neue Gesetzeslage umgehend. Aufgrund der Bundes-Regelung werde man die Museen der Stiftung ab Samstag, 24. April, bis auf Weiteres schließen. Betroffen seien in Saarbrücken die Moderne Galerie des Saarlandmuseums, die Alte Sammlung des Saarlandmuseums, das Museum für Vor- und Frühgeschichte und die Schlosskirche; in Wadgassen das Deutsche Zeitungsmuseum; in Perl-Nennig: die Römische Villa Nennig.

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