Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Freispruch für den Ex: Politikerin wehrt sich

Jetzt kümmert sich der Bundesgerichtshof (BGH) um die Revision.
Jetzt kümmert sich der Bundesgerichtshof (BGH) um die Revision.

Nachdem der Ex-Freund einer saarländischen Politikerin freigesprochen wurde, geht diese nun in Revision. Die Politikerin hatte ihn wegen zweifacher Vergewaltigung angezeigt.

Nachdem der Ex-Freund einer saarländischen Politikerin freigesprochen wurde, geht diese in Revision. Die Politikerin hatte ihn wegen zweifacher Vergewaltigung angezeigt. Das Landgericht Saarbrücken hatte den Ex-Partner der Ende-20-Jährigen vorige Woche vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Die Frau hatte ihren Ex-Freund im Juni 2019 angezeigt und bezichtigt, sie 2017 zweimal vergewaltigt zu haben. Damals waren die beiden noch ein Paar. Mitte Dezember 2017 wurde die Beziehung beendet. Das Gericht sprach den Angeklagten frei.

Der Vorsitzende Richter dazu: „Es muss im Zweifel angenommen werden, dass die Taten nicht nachgewiesen wurden.“ Dabei stützte sich die Kammer auf das Gutachten der Aussagepsychologin Claudia Wendorf aus Berlin. Die Gutachterin konnte sich selbst nach stundenlangen Gesprächen mit dem damaligen mutmaßlichen Opfer nicht auf den Wahrheitsgehalt der Zeugin festlegen. Das Gericht geht nicht davon aus, dass die Nebenklägerin gelogen hat. Es schloss aber auch nicht aus, dass die Politikerin sogenannten „Pseudoerinnerungen“ erlegen sein könnte.

Das mache es für die Kammer sehr schwer, erklärte der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsbegründung. Es könne sein, dass die Nebenklägerin die Sache anders bewertet. Nach dem Urteil erklärte die Nebenklageanwältin Claudia Willger auf Nachfrage der RHEINPFALZ, ob sie das Urteil anfechte. Sie sagte damals: „Wir haben ja noch eine Woche Zeit, um in Revision zu gehen“. Das tat die Nebenklägerin jetzt. Nun beschäftigt sich der Bundesgerichtshof damit.

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