VG Rheinauen
Wo gebaut werden darf: Flächennutzungsplan ist fertig
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist festgelegt, was wo auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde möglich ist und was nicht, also auch wo Neubaugebiete und wo Gewerbegebiete entstehen dürfen. Der FNP ist also eine Art Werkzeug für die Ortsgemeinden, mithilfe dessen sie nun Bebauungspläne erstellen können. Rund 60 Sitzungen von Orts- und Verbandsgemeinderäten und Ausschüssen waren nötig, um das Mammutwerk zu erstellen. Bürgermeister Patrick Fassott (SPD), Bauamtsleiter Frank Juchem und seine Kollegin Nadine Ruttinger sind erleichtert, dass diese Hürde nun endlich genommen ist.
„Als ich 2019 ins Amt kam, dachte ich, das läuft seit 2014, das muss ja bald zu Ende sein“, sagt Fassott und muss lachen. Damals sei ihm das Ausmaß der Abstimmungsarbeit mit politischen Gremien, Behörden und dem Planungsbüro gar nicht bewusst gewesen. Denn die Verbandsgemeinde habe den Ortsgemeinden ja keinen Plan überstülpen, sondern möglichst alle Wünsche der Ortsgemeinden berücksichtigen wollen. „Wir haben ganz bewusst auf jede Bevormundung verzichtet“, betont Juchen.
Regionalplan übergeordnet
Nun können Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden aber weder willkürlich festlegen, wo Neubaugebiete hinkommen sollen, noch wie groß die letztlich sind. Wo das möglich ist, lässt sich aus dem übergeordneten Regionalplan ableiten. Wenn da ein „regionaler Grünzug“ eingezeichnet ist, dann wird es schwer ein Wohn- oder Gewerbegebiet durchzusetzen. Bei dem von Neuhofen gewünschten Gewerbegebiet an der B9 sei das zum Beispiel der Fall, erklärt Juchem. „Man kann da schon ein Gewerbegebiet in den Plan einzeichnen, aber ob das von der Kreisverwaltung, die den Plan gerade prüft, letztlich genehmigt wird, ist fraglich.“
Für die Größe der gewünschten Neubaugebiete gibt es bindende Modellrechnungen, in die die Einwohnerzahl, das Entwicklungspotenzial und die Einordnung der jeweiligen Ortsgemeinde einfließen. Gerade diese Einordnung habe zu großem Frust in Otterstadt geführt. Während Altrip, Neuhofen und Waldsee als „Wohngemeinde“ gelten, gelte für Otterstadt nur „Grundbedarf“ und der bedeute weniger Neubaugebiet, erklärt Juchem. Letztlich habe Otterstadt aber sogar Glück im Unglück gehabt, denn die Berechnungsmethode habe sich noch einmal geändert und Otterstadt hätte nach der neuen Variante noch weniger Neubaufläche zugestanden bekommen.
Immer wieder habe es Abstimmungsbedarf mit den Behörden gegeben. Die Ortsgemeinden seien mit Maximalvorstellungen an den FNP herangegangen. „Unsere Aufgabe war es dann, das mit den übergeordneten Behörden abzustimmen und Kompromisse zu suchen“, erklärt Fassott. In Altrip habe man Wohnbaufläche verschieben müssen, in Neuhofen habe es viel Diskussion um Gewerbeflächen und Wohnbauflächen gegeben. Viel Abstimmungsbedarf gab es auch für das Campinggebiet auf Waldseer Gemarkung, das den neuen Bedürfnissen entsprechend verkleinert wurde.
Letztlich haben alle vier Ortsgemeinden nun die Möglichkeit, Neubaugebiete zu entwickeln. In Altrip ist das „Am Horren“ und eine Erweiterung der „Junkergewanne“, in Neuhofen sind das die Gebiete „Birkenhorst“ und „Kupfernagel“, durch die eine Verbindungsstraße im Nordwesten der Gemeinde ermöglicht wird. Durch ein kleines Neubaugebiet in Waldsee wird die Umgehung im Nordwesten des Ortes realisierbar und in Otterstadt darf angrenzend an den Friedhof an der Römerstraße gebaut werden. Neue Gewerbegebiete wurden für Waldsee und Neuhofen in den Plan eingezeichnet.
Biotope vernetzen
Teil des FNP ist ein Landschaftsplan, in dem abgebildet wird, welche Landschaften wo auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rheinauen zu finden sind. Da seien zum Beispiel auch mögliche Ausgleichsflächen eingezeichnet, die die Ortsgemeinden beim Bau von Neubaugebieten ausweisen müssen, erklärt die Verwaltung. Sinnvollerweise würden die Flächen der Ortsgemeinden so angeordnet, dass sie aneinandergrenzen, sich also eine Biotopvernetzung ergibt.
Nun stehen die Ortsgemeinden in den Startlöchern und wollen Neubaugebiete entwickeln. Wie sie das machen und ob sie es überhaupt wollen, ist ihre Entscheidung. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen jetzt da sind, sagt Fassott „Da wird auch der Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum eine Rolle spielen.“ Man müsse sich also überlegen, ob es Einfamilienhäuser, kleinere Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser sein sollen. Wichtig für Fassott und Juchem ist, dass alle Ortsgemeinden gleich schnell bedient werden und nicht eine vorrangig behandelt werden kann.
Der FNP soll nun für die nächsten rund 15 Jahre gelten. Die grobe Marschrichtung ist damit festgelegt. Für weitere Vorhaben, die noch nicht darin enthalten sind, können aber jederzeit Teilfortschreibungen gemacht werden.