Rhein-Pfalz Kreis Wärme in Altrip verteilen

Nicht jeder hat oder mag ein Kaminfeuer zu Hause, aber vielleicht umweltfreundliche Energie – die Gemeinde Altrip arbeitet an ei
Nicht jeder hat oder mag ein Kaminfeuer zu Hause, aber vielleicht umweltfreundliche Energie – die Gemeinde Altrip arbeitet an einer Lösung, wie sie Privathaushalte an eine Nahwärmeinsel anschließen kann.

«Altrip/Ludwigshafen.» Altrip setzt auf erneuerbare Energie. Und unter anderem auf eine Pelletheizung, die drei Gebäude mit Wärme versorgt. Öffentliche Gebäude. An Privathaushalte darf die Gemeinde nichts abgeben. Noch nicht. Erst muss sie eine Nahwärmegesellschaft gründen. Der endgültigen Version des dafür nötigen Vertrags hat der Rat zugestimmt. Nun fehlt eine Genehmigung aus Ludwigshafen.

Zur Erklärung: Eine Gemeinde darf mit Nahwärme nur ihre eigenen Gebäude versorgen. Das machen die Altriper bereits seit Jahren mit der ersten Nahwärmeinsel, an die das Rathaus, die Maxschule und das Bürgerhaus Alta Ripa angeschlossen sind. Die zweite Nahwärmeinsel soll die Albert-Schweitzer-Grundschule und die Friedrich-Fröbel-Kita beheizen. Daran würden sich aber auch gerne mehrere Privatleute anschließen lassen. Der Investor des geplanten Ärztehauses hat ebenfalls Interesse bekundet, das Gebäude mit Nahwärme zu versorgen. Damit ist die Kommune grundsätzlich zwar einverstanden, sie darf ihre Nahwärme aber nicht an Private verkaufen. Deshalb hat der Rat im Dezember 2018 beschlossen, eine Nahwärmegesellschaft zu gründen. Die darf das nämlich. Nach gescheiterten Verhandlungen mit möglichen Partnern hat der Rat außerdem entschieden, dass die Kommune alleiniger Gesellschafter werden soll. Seitdem haben die Verwaltung und die Altriper Lokalpolitiker an dem Entwurf für die erforderliche Satzung gefeilt, sich dabei auch von einem Notar unterstützen lassen. In der Sache war sich die Ratsmehrheit also schon vor der Sitzung am Mittwoch grundsätzlich einig. Diskutiert haben die Mitglieder des Dorfparlaments daher nur noch über einige Formulierungen. Sabine Reck (Grüne) bemängelt etwa, dass die vorliegende Fassung immer noch zulässt, dass der Geschäftsführer gleichzeitig Vorsitzender der Gesellschafterversammlung sein könne und bei Stimmengleichheit das ausschlaggebende Wort habe. Die Vereinigung dieser beiden Aufgaben wirke der Kontrollfunktion der Versammlung entgegen. Obwohl sich der Fachausschuss darüber relativ einig gewesen sei, sei der Vertragsentwurf jedoch nicht geändert worden. „Das ist laut Notar nicht nötig, weil der Geschäftsführer an die Weisungen des Ortsgemeinderats gebunden ist“, erklärt Ortsbürgermeister Jürgen Jacob. Und eine Stimmengleichheit im Sinne eines Patts gebe es im Rat nicht, da bei der gleichen Anzahl von Ja- und Nein-Stimmen ein Antrag als abgelehnt gelte. Auch Uwe Peter Schreiner (FWG) sieht Verbesserungsbedarf: „Es ist möglich, dass der Geschäftsführer Gesellschaftsvertreter und Vorsitzender des Aufsichtsrats ist.“ Bei einer normalen Gesellschaft gehe so etwas überhaupt nicht, im vorliegenden Fall sei es aber erlaubt, da es sich um eine Sonderkonstruktion handle. Dennoch schlägt er vor, den Entwurf an der entsprechenden Stelle zu ändern. So, dass der Aufsichtsrat nicht gleich Ortsbürgermeister ist und der Geschäftsführer nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein darf. Damit könne die bedenkliche Ämterhäufung ausgeschlossen werden. Jacob hält das für „doppelt gemoppelt“, doch der Rat stimmt dem FWG-Antrag zu. Nachdem dieser Punkt geklärt ist, erlaubt das Gremium dem Ortsbürgermeister auch, die nächsten Schritte für die Gründung der Gesellschaft einzuleiten. „Wir müssen jetzt den Vertrag der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorlegen“, sagt Jacob.

x