Otterstadt / Waldsee
Schon jetzt hohe Nachfrage nach Brennholz
Das Problem in den Auwäldern ist das Eschentriebsterben, das sich auf einen Pilz zurückführen lässt. Auch der Bergahorn ist von einem Pilz befallen. Der Befall wird mit dem Klimawandel begründet. Da der Auwald nach Angaben von Förster Georg Spang zu 38 Prozent aus Eschen und zu fast 30 Prozent aus Bergahorn besteht, stirbt zurzeit ein Großteil dieses Naturrefugiums ab.
Es sind aber nicht nur Bäume, die sterben, sondern es ist auch Vermögen der Gemeinden, das dort schwindet. Diesen Aspekt hob Detlef Schneider, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, zuletzt bei einer Ausschusssitzung in Otterstadt hervor. Schneider verwies auf die Gemeindeordnung, nach der Gemeinden ihr Vermögen „pfleglich und wirtschaftlich“ zu verwalten haben. Der Wald, den die Gemeinde besitzt, ist Teil ihres Vermögens. Den Wert der Eschen im Auwald schätzt Förster Spang auf rund eine Million Euro. Spang erwähnt auch das Landeswaldgesetz, in dem es heißt, dass der Gemeindewald als wertvoller Bestandteil des Gemeindevermögens erhalten werden soll.
Strategie steht in der Kritik
Um das zu erreichen, hat der Förster vor ein paar Jahren mit den Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee eine Strategie entwickelt, nach der der enorme Wertverlust vermieden werden soll. Demzufolge werden kranke Bäume gefällt, sodass sie noch verkauft werden können, und der Ertrag wird in die Wiederaufforstung der Flächen investiert.
Diese Strategie steht nun in der Kritik. Hintergrund ist, dass der Auwald teilweise in Schutzgebieten liegt und die Bürgerinitiative (BI) „Waldwende jetzt“ den Kahlschlag und den Förster sowie Kollegen aus anderen Revieren wegen „Verstößen gegen das Naturschutzrecht“ angezeigt hat. Förster Spang stoppte daher im Frühjahr die Baumfällungen, was auch bedeutete, dass es kein Brennholz in Otterstadt und Waldsee zu kaufen gab.
Die Obere Naturschutzbehörde – die SGD Süd – erkannte keine Umweltstraftaten, nannte die Waldbewirtschaftung grundsätzlich zulässig, sah jedoch „Optimierungsmöglichkeiten“ für die Zukunft. Die Behörde zielte darauf ab, die „flächige Entnahme von Bäumen“ zu vermeiden.
Bundesweit keine Regelung
Auch der Gemeinde- und Städtebund hat das Thema auf dem Schirm, nachdem Detlef Schneider einen Vertreter darauf hingewiesen hatte. Von dort heißt es auf Anfrage, dass klare und verlässliche Regelungen erforderlich seien, die die Fortführung der Waldbewirtschaftung ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass Naturschutzgüter nicht erheblich beeinträchtigt werden. „Die Rechtssicherheit darf allerdings nicht mit einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand einhergehen. Regelungen müssen handhabbar bleiben“, betont Stefan Schaefer vom Gemeinde- und Städtebund. Nach seinen Angaben ist das Thema „Waldbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten“ gegenwärtig bundesweit und damit auch in Rheinland-Pfalz aktuell. Eine derartige Zuspitzung wie in der Verbandsgemeinde Rheinauen gab es andernorts in Rheinland-Pfalz bislang jedoch nicht, sagt Schaefer.
Da die Eschen nicht nur in der Verbandsgemeinde Rheinauen, sondern vielerorts in Deutschland sterben, wird immer mal wieder nach einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise gefragt. Auch das rheinland-pfälzische Klimaschutz- und Umweltministerium verweist auf RHEINPFALZ-Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz in Bonn. Dieses teilt jedoch mit, dass es zum konkreten Umgang mit dem Eschentriebsterben momentan keine bundeseinheitliche Regelung gebe. Gebietsbezogen gilt in allen FFH-Gebieten, wozu auch der Auwald gehört, ein Verschlechterungsverbot. Das Bundesamt verweist auf einen demnächst erscheinenden zweiten Teilband seines Handbuchs, das allgemeine Empfehlungen zur grundsätzlichen Nutzung und Pflege sowie Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmöglichkeiten von Wald-Lebensraumtypen geben werde.
Allerdings macht das Bundesamt auch deutlich, dass gemäß der „Kompetenzverteilung des Grundgesetzes“ die Länder für den Vollzug des Naturschutzrechts zuständig sind. Dieser Grundsatz gelte selbst dann, wenn es um das Bundesnaturschutzgesetz geht. Er basiere auf der praktischen Erwägung, dass die Landesbehörden die Umstände vor Ort am besten einschätzen könnten. Das Bundesamt sei im Übrigen keine den Landesbehörden vorgesetzte Instanz, heißt es.
Die zuständige Landesbehörde ist die SGD Süd in Neustadt und dort ist die Frage, wie die Waldbewirtschaftung angesichts des massiven Baumsterbens weitergehen soll, noch nicht geklärt. Die Obere Naturschutzbehörde, die sich darüber „fortlaufend, intensiv und fachlich“ mit der Forstverwaltung austauscht, sei bisher zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen, sagt eine SGD-Sprecherin auf RHEINPFALZ-Anfrage.
Alternative zum Erdgas
In der Verbandsgemeinde Rheinauen hofft Förster Georg Spang derweil, dass bald entschieden wird, wie er die Kommunalwälder angesichts des Baumsterbens bewirtschaften soll. Er sieht aufgrund des Klimawandels auch den ökologischen Wert des Waldes schwinden. Denn wenn Eschen und Bergahorn aus dem Auwald verschwinden und keine anderen Baumarten nachgepflanzt werden, werden sich Neophyten durch den verstärkten Lichteinfall weiter ausbreiten. „Die Frage ist, ob es das ist, was man will“, sagt Spang.
Hinzu kommt, dass der Förster bereits jetzt im Mai Anfragen von Brennholzkäufern hat – „so viele wie noch nie zu dieser Jahreszeit“, sagt Spang. Der Grund ist offensichtlich, dass sich diese Menschen für den kommenden Winter mit Holz eindecken wollen, um vom Gas und Öl als Heizmittel wegzukommen. Solange Menschen keine Alternativen wie ein Passivhaus oder Solarpaneelen auf dem Dach haben, spiele Holz als Brennstoff weiterhin eine große Rolle, sagt Spang. Der Förster hat damit kein Problem. Das Holz habe über Jahre CO2 gebunden, die Fläche werde wieder aufgeforstet, wodurch auch in Zukunft CO2 gebunden werde. „Am Holz klebt im Gegensatz zum Öl und Gas kein Blut“, sagt Spang und spielt damit auf die Rohstoffe aus Russland an, mit denen Wladimir Putin den Krieg in der Ukraine finanziert.
