Rhein-Pfalz Kreis Minder schwerer Fall von schwerem Raub

Der 22-Jährige aus Flörsheim-Dalsheim, der im Juni 2015 einen 50-Jährigen in einer Obdachlosenunterkunft in Bobenheim-Roxheim überfallen hat (wir berichteten am 4. März), ist am Dienstag wegen schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren (auf Bewährung) verurteilt worden.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Frankenthal verlangt außerdem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit von ihm. Staatsanwältin Cornelia Unholtz war davon ausgegangen, dass der junge Mann in die Wohnung eingestiegen war, den 50-Jährigen mit Messer und Gaspistole bedroht und Geld gefordert hatte, nach einem Gerangel aber ohne Beute gegangen war. Am Dienstag stellte sich heraus, dass er zwei Päckchen einer Mischung aus Kräutern und synthetischen Cannabinoiden, genannt Spice, erbeutet hatte. Damit ist die Tat keine räuberische Erpressung mehr, sondern schwerer Raub. Die Aussage des 50-Jährigen überzeugte Staatsanwältin und Gericht, dass die Tat etwas anders abgelaufen ist, als das Opfer der Polizei geschildert hatte. Dort habe er nichts von dem Spice gesagt, weil er keine Schwierigkeiten haben wollte, sagte der Mann. Auch in anderen Punkten unterschied sich seine Aussage von früheren Angaben. So hatte er bei der Polizei gesagt, der 22-Jährige habe ihn mit einem Messer und einer Gaspistole bedroht, am Dienstag sagte er, dass es nur ein Messer gewesen sei. Trotzdem stuften Staatsanwältin und Gericht die Darstellung des Bobenheim-Roxheimers als glaubhaft ein. Zum einen, weil er zugegeben hat, dass er Spice besaß, was strafbar ist. Außerdem habe er sich bemüht, eher Entlastendes als Belastendes über den Angeklagten zu sagen. Und es hätten andere Zeugen berichtet, dass der Angeklagte nach dem Überfall Spice bei sich gehabt habe. Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag Anfang März gesagt, dass er am 22. Juni sehr viel Alkohol getrunken habe und sich deshalb an nichts erinnern könne. Mehrere Zeugen bestätigten die Trunkenheit. „Der war in einem komischen Rauschzustand“, sagte auch der 50-Jährige. Plötzlich, als sei „ein Schalter umgelegt worden“, habe der Eindringling gesagt, „was mache ich da“, und sich die Gaspistole an den Hals gehalten. Weil der junge Mann in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war, offenbar spontan gehandelt hat und vermutlich mehr Beute hätte mitnehmen können, werteten Gericht, Staatsanwältin und Rechtsanwalt Mathias Machmer die Tat als minder schweren Fall. Das bedeutet, dass eine geringere Strafe möglich ist. „Sie standen schon mit ein bis zwei Beinen im Knast“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Henn zu dem 22-Jährigen. Er gab ihm den Rat: „Wenn man sich im Suff nicht benehmen kann, dann soll man das Saufen lassen.“ (ann)

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