Bobenheim-Roxheim
Flugplatz-Lärm weiter heiß diskutiert
Viele Zuschriften erreichten die RHEINPFALZ nach der Berichterstattung im Mai über einen Anwohner, der sich durch den Fluglärm massiv gestört fühlt. Unter anderem hat sich Silvia Skierlo aus Bobenheim-Roxheim gemeldet. Die Flüge am Wormser Flugplatz begännen am frühen Vormittag und gingen im Sommer bis Sonnenuntergang, schreibt sie.
Entgegen der Annahme einiger Leser handelt es sich bei der Platzrunde nicht nur um eine von Flugschülern genutzte Schleife rund um den Flugplatz, damit häufig Starts und Landungen geübt werden können. Die Strecke oder Teile davon müssen laut Andreas Scheuermann, Geschäftsführer der am Flugplatz Worms angesiedelten Flugschule Aero Service Worms, im Prinzip alle anfliegenden Maschinen einhalten. „Es ist eine Straße, auch wenn man sie nicht sieht.“ Nur bei Direktflügen gebe es Ausnahmen. Bei seiner Firma liefen Beschwerden über den Fluglärm auf, räumt Scheuermann ein. Doch die Flugroute sei eben festgelegt worden, als die Ortsteile Bobenheim und Roxheim noch nicht so zusammengewachsen gewesen seien.
Route „bereits optimiert“
„Platzrunden dienen in erster Linie der sicheren Abwicklung des Verkehrs“, schreibt der LBM auf RHEINPFALZ-Anfrage. Dies bedeute, dass sie selbst aus berechtigten Lärmschutzgründen nicht beliebig modelliert werden könnten. Die Platzrunde des Verkehrslandeplatzes Worms sei „unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Lärmschutzaspekten bereits optimiert“, Veränderungen würden zu größeren Lärmbetroffenheiten führen, beispielsweise in der Wormser Innenstadt im Norden, oder zu höheren Gefahren im Süden, da der Abstand des Gegenanflugs zur Landebahn mit rund fünf Kilometern deutlich zu groß wäre. Nach einer Vorgabe sollte dieser Abstand rund anderthalb Kilometer betragen. Derzeit liege er bei etwa 1,7 Kilometern. Das Problem bei den aktuell vier Beschwerdeführern aus Bobenheim-Roxheim, die beim LBM vorstellig geworden sind, sei die für sie ungünstige Lage der Platzrunde. So führe der ordnungsgemäße Verkehr dort zu Beeinträchtigungen, schreibt der LBM. Die Flugbewegungszahlen sind laut der Behörde von 2017 bis 2019 um rund zehn Prozent gestiegen, was der durchschnittlichen Steigerungsrate entspreche.
Die Stadt Worms schreibt auf Anfrage: „Dem Flugbetrieb an einem Flugplatz liegen innerhalb von Deutschland strenge Vorschriften zugrunde, die es einzuhalten gilt.“ Die Stadt ist Betreiberin des Flugplatzes. Bei der Luftverkehrsordnung (LuftVO) handle es sich nicht um Vorschläge, deren Einhaltung seitens des Luftfahrzeugführers freiwillig ist. Sie würden nach gutachterlicher Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung (DFS) von den zuständigen Landesluftfahrtbehörden der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Würden diese missachtet, könnten Bußgelder ausgesprochen werden.
Vorschriften überprüft und eingehalten
Diese Verbindlichkeit bezweifelt Henning Fischer aus Großkarlbach in einem Schreiben an die RHEINPFALZ. Als langjähriger Pilot der Allgemeinen Luftfahrt behauptet er: „Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, in der festgelegt ist, dass das Nichteinhalten eines imaginären Wegs, der in der Anflugkarte mit einem Strich symbolisiert wird, strafwürdig oder gar bußgeldbewehrt ist.“ Platzrunden seien lediglich Orientierungshilfen ohne verbindlichen Charakter. Die Landesluftfahrtbehörde sei unter anderem für die Genehmigung von Flugplätzen ohne Einfluss auf den fliegenden Verkehr zuständig, schreibt Fischer.
Seine Aussagen sind jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht richtig. So gibt die Stadt Worms an, dass das Nichtbeachten von Regeln schon geahndet worden sei. Auch aus Angaben auf der Internetseite des LBM Rheinland-Pfalz wird deutlich: „Die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Luftfahrt ist Aufgabe der Luftfahrtbehörde.“ Die Mitarbeiter der Fachgruppe überwachten in regelmäßigen Abständen die genehmigten Flugplätze und den dortigen Verkehr. Demnach gibt es in Worms eine örtliche Luftaufsichtsstelle, die der Luftfahrtbehörde untersteht.
RHEINPFALZ-Leser Reiner Herman hat dem LBM eine Frage gestellt. Er wohnt direkt unter der Flugroute der Platzrunde und stört sich an dem lauten Flugbetrieb. Aktuell hat er den Eindruck, dass der Fluglärm seit der Berichterstattung im Mai etwas nachgelassen habe. Tenor der Antwort von Matthias Podworny von der Kontaktstelle für die überörtliche Luftaufsicht/Fluglärmbeschwerden auf Hermans Nachfrage: Alles gut am Wormser Flugplatz. Alle Vorschriften werden überprüft und eingehalten. Über dem Landschaftsschutzgebiet und der bebauten Ortschaft darf geflogen werden. Hermann fühlt sich durch die Kürze der Antworten abgespeist. Er will sich weiter wehren, eventuell den Kontakt zu anderen Lärmgeschädigten suchen. Der Flugplatz in Speyer sei ein gutes Beispiel, dass man besser informieren könne als der Betreiber des Wormser Flugplatzes.
Abweichungen bis 300 Meter toleriert
Podwornys Antworten an Herman stehen im Widerspruch zu denen der Stadt Worms. Als Beleg dafür, dass die Landesluftfahrtbehörde zuständig für die Einhaltung der Flugregeln ist, führt die Stadt auf, dass die Behörde in der Vergangenheit mehrfach Missachtungen geprüft und auch geahndet habe. Resultierten aus der fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Missachtung der Platzrundenführung Nachteile für Dritte – wie etwa vermeidbarer Fluglärm – sei dies analog den Regelungen für den Straßenverkehr zu ahnden. „Abweichungen von der Platzrunde können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn sie nachweisbar und nicht nur geringfügig sind“, schreibt auch der LBM. In der Rechtsprechung und in Fachstudien würden Abweichungen von 150 bis 300 Meter toleriert. Viele Stichprobenkontrollen vor Ort, auch in jüngster Zeit, hätten jedoch ergeben, dass die Platzrunde vom überwiegenden Teil der Piloten sehr gut eingehalten werde. Ob Verwarnungen ausgesprochen wurden, schreibt der LBM nicht.
Nach einer Auskunft der Gemeinde an Anwohner Reiner Herman wurde die Flugplatzrunde 1957 festgelegt, damals noch über unbebautem Gebiet. Das kann laut Herman nicht ganz stimmen, denn die Karl-Marx-Straße gebe es bereits seit 1925, das Grundstück, auf dem er lebe, habe den Großeltern seiner Frau gehört. Das ehemalige Ratsmitglied Manfred Schärf äußert sich ebenfalls. 2015 habe er sich schon Beschwerden über den Fluglärm angenommen. Er sagt mit wenig Hoffnung: „Es wird alles im Sand verlaufen.“ Er fordert eine konsequente Überwachung von Vorschriften und Flugrouten. „Hier muss etwas getan werden, damit die Flugzeugführer wissen, dass sie immer überwacht werden“, fordert Schärf – auch zur Sicherheit der Bürger in Bobenheim-Roxheim. Dass 2019 der Verkauf weiterer Grundstücke an den Aero-Club Ludwigshafen verhindert werden konnte, wertet er als Erfolg. Die SPD-Fraktion hat einen Antrag eingereicht, nach dem die Gemeindeverwaltung auf die Flugplatz Worms GmbH einwirken soll, damit die Platzrunde so verlegt wird, dass die bebaute Ortslage von Bobenheim-Roxheim nicht mehr überflogen wird. Die Fraktion macht gleichzeitig zwei Vorschläge, wie das gehen könnte.
Der Großkarlbacher Henning Fischer meint: „Jeder verantwortungsbewusste Pilot wird vermeiden, lärmempfindliche Gebiete zu tangieren.“ Er empfiehlt dem Flugplatzbetreiber, ein offenes Ohr für vom Fluglärm Betroffene zu haben – und wirft der Flugplatz GmbH „wenig professionelles Vorgehen“ vor.
Kontakt
Leiden Sie auch unter Fluglärm? Beschwerden nimmt die Kontaktstelle Überörtliche Luftaufsicht/Luftlärmbeschwerden unter E-Mail matthias.podworny@lbm.rlp.de oder Telefon 06543 508813 entgegen.