Rhein-Pfalz-Kreis Fast Alarmstufe Rot: Taskforce plant die nächsten Schritte für Rhein-Pfalz-Kreis

Der Rhein-Pfalz-Kreis steuert auf Alarmstufe Rot zu und würde dann zum Risikogebiet.
Der Rhein-Pfalz-Kreis steuert auf Alarmstufe Rot zu und würde dann zum Risikogebiet.

Die Herbstferien enden und für manche vielleicht ein stückweit das Gefühl von Sicherheit. Denn ab Montag geht es für alle Schüler wieder in den Unterricht, und das zu einer Zeit, in der die Corona-Fallzahlen rasant steigen und Bürger wieder hamstern. Doch die Schulpflicht wiegt mehr als die Angst vor dem Virus, sagt die Kreisverwaltung als Schulträger. Auch wenn die Ampel kurz vor dem Umspringen ist. Fragen und Antworten zum Schulstart und der Alarmstufe Rot.

Herbstferien sind auch Urlaubszeit. Doch die steigenden Corona-Fallzahlen haben das Reisen nicht einfacher gemacht. Risikogebiete im Inland und Ausland. Regelwirrwarr, jedes Bundesland gibt ein bisschen etwas anderes vor. Einige Leute haben also lieber ihre Reise abgesagt, andere sind trotzdem gefahren. Wie risikoreich ist unter diesen Umständen der Schulstart am Montag? Wie wird er in Anbetracht dieser Lage organisiert? Gelten einheitliche Regeln im Kreis oder handelt jede Schule individuell?
Die Schule beginnt am Montag ganz normal. Überall im Kreis. Und ohne Einschränkungen. „Das ist Stand jetzt, er kann sich aber jederzeit ändern“, sagt Kreis-Pressesprecher Tilo Meinke, der die Antworten auf die Fragen der Landkreisredaktion mit den Fachabteilungen der Kreisverwaltung erarbeitet und mit dem Landrat abgestimmt hat. „Die Landesregierung hat gegenüber den Schulträgern mehrmals deutlich gemacht, dass die Schulpflicht umzusetzen bleibt.“ Das Recht auf Bildung stehe demnach im Fokus und sei den Schülern im Kreisgebiet zu gewährleisten. Sollte das Infektionsgeschehen weitere Einschränkungen notwendig machen, werde der Kreis als Schulträger dies zentral steuern. „Bisher gibt es dafür keine Notwendigkeit.“

Es gelten demnach keine speziellen Anordnungen für Reiserückkehrer?
„Es gelten die Regelungen von Bund und Land“, sagt Meinke. Laut Landesregierung gilt, dass sich jeder, der aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, unverzüglich in Quarantäne begeben muss. „Sollten wir allerdings feststellen, dass an einer Schule mehrere Schüler an Covid-19 erkranken, weil ein Mitschüler oder eine Mitschülerin in einem Risikogebiet Urlaub gemacht und sich nicht an die Bestimmungen des Landes gehalten hat, müssen wir unverzüglich reagieren“, erklärt Meinke. Je nach Ausmaß müsse dann abgewogen werden, ob man Klassen in Quarantäne schickt oder eine Schule geschlossen wird. „Verstöße gegen die Quarantänepflicht haben weiterhin zur Folge, dass ein Bußgeld auferlegt wird“, betont Meinke.

Auch wer zu Hause bleibt, kann plötzlich in einem Risikogebiet leben, weil eine der kritischen Grenzen überschritten wird (35 oder 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen). Seit Mitte der Woche hat Ludwigshafen die 50er-Marke überschritten: rot auf der Corona-Ampel, der Rhein-Pfalz-Kreis steht nach diesem Warnsystem gerade noch eben auf orange. Das bedeutet, dass die Fallzahlen kreisweit gewertet werden. Wird das Infektionsgeschehen trotzdem auch für die einzelnen Gemeinden beobachtet?
„Zunächst ist festzuhalten, dass der Stufenplan des Landes als Handlungsebene die Landkreise und kreisfreien Städte ausweist“, sagt Tilo Meinke. Somit ziele auch der Stufenplan zunächst aufs Kreisgebiet, die Ausrufung einer „Risikogemeinde“ sei nicht vorgesehen. „Unabhängig davon hat der Landkreis das Infektionsgeschehen auch auf Ebene der einzelnen Kreisgemeinden im Blick und wird, falls notwendig, individuelle Schritte auf der Organisationsebene der Gemeinden verfügen. Dies in enger Absprache mit den betroffenen Bürgermeistern und dem Gesundheitsamt.“

Da das beim Rhein-Pfalz-Kreis angesiedelte Gesundheitsamt die Fallzahlen nur kreisweit ausweist, gibt es erneut Munkeleien in den Gemeinden. An die Landkreisredaktion wurde herangetragen, dass in einigen Orten hochgerechnet auf die Einwohnerzahl die 50er-Marke zwischenzeitlich bereits überschritten wurde. Können Sie das bestätigen? Gibt es sogenannte Hotspots im Kreis?
Der Begriff Hotspot werde vom Robert-Koch-Institut (RKI) nicht genutzt und damit auch nicht vom Kreis. „Zielt die Frage auf ein regional begrenztes Ausbruchsgeschehen mit erhöhten Fallzahlen, wäre die Firma Rheintal in Bobenheim-Roxheim in der letzten Woche zu nennen“, sagt Meinke. Hier seien die notwendigen Regelungen getroffen worden, „das Infektionsgeschehen war durch die unterschiedlichen Wohnorte der Mitarbeiter jedoch auf die Region verteilt“. Die pauschale Anwendung der Indexzahlen auf die Gemeinden sei nicht zielführend, unabhängig davon werde das Infektionsgeschehen selbstverständlich auch „gemeindescharf“ beobachtet.

Greifen Notfallpläne, sollten die Fallzahlen innerhalb einer Gemeinde signifikant steigen?
„Den Begriff Notfallplan möchten wir in diesem Zusammenhang nicht verwenden. Aber selbstverständlich sind konkrete Maßnahmen im Falle einer einzelnen stark betroffenen Gemeinde konzeptionell vorbereitet und auch zu erwarten“, sagt Meinke.

Was könnte solch eine „konkrete Maßnahme“ sein?
„In enger Absprache mit dem jeweiligen Bürgermeister könnte zum Beispiel verfügt werden, dass keine Feiern im öffentlichen Raum mehr erlaubt sind“, sagt Meinke.

Spielen wir das Szenario weiter. Im Rhein-Pfalz-Kreis oder einer Gemeinde steigt das Infektionsgeschehen. Berufspendlern ist weiter erlaubt, nach Ludwigshafen zur Arbeit zu fahren. Gilt für Schüler und Lehrer das gleiche Recht? Dürften Kinder aus einer Risikogemeinde oder einem Risikokreis weiter nach Ludwigshafen in die Schule fahren? Oder ein Lehrer aus Ludwigshafen vor einer Klasse im Rhein-Pfalz-Kreis stehen?
Die Landesregierung habe das Ziel, den Schulbetrieb in jedem Falle aufrecht zu erhalten. Sollten Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit des Bürgers verfügt werden, sei davon auszugehen, dass die hypothetischen Erleichterungen für Pendler auch für Schüler gelten werden. „Kurzum: Es wird eher so sein, dass kein Geburtstag mehr gefeiert werden darf, als dass Unterricht ausfällt. Oder jemand seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Da werden Prioritäten gesetzt“, stellt Meinke klar. „Selbst auf Stufe Rot sieht der Warn- und Aktionsplan die angesprochenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit über Kreis- und Landesgrenzen nicht explizit vor.“

Was raten die Experten des Gesundheitsamts, das ja immer auch beratend tätig ist, angesichts steigender Fallzahlen Arbeitgebern: Kann unter Einhaltung der Hygieneschutzregeln jeder beruhigt seinen Arbeitsplatz aufsuchen? Oder sollte jeder, der die Möglichkeit hat, wieder ins Homeoffice wechseln?
„Eine weitergehende Empfehlung für Arbeitgeber, neben der unbedingten Einhaltung der Hygienekonzepte und den allgemeinen Verhaltensregeln, gibt es nicht“, sagt Meinke.

Wie bewerten die Experten beim Kreisgesundheitsamt die Entwicklung der Fallzahlen? Wo liegen die größten Gefahren einer Ansteckung? Und wie kommen Peaks zustanden?
Aktuell herrsche Konsens, dass die bisherigen begrenzten Ausbruchsgeschehen seit dem Sommer überwiegend in privaten Haushalten – neben Arbeitsplatz und Freizeitaktivitäten – den größten Anteil ausmachen. Zuletzt sei allerdings auch wieder die Anzahl von Fällen in Alten- und Pflegeheimen angestiegen. „Als Quelle ziehen wir den RKI-Lagebericht vom 20. Oktober heran“, erklärt Meinke. „Auch der Kreis teilt diese Ansicht, sodass insbesondere Veranstaltungen im familiären Umfeld ein unbedingtes Einhalten der Verhaltensregeln gebieten.“ Als Beispiele ließen sich aktuelle und vergangene Hochzeitsfeiern in der Region (Landau, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz) benennen, deren Fallzahlen weit überdurchschnittlich waren, wie Nachverfolgungen ergeben haben.

Wie läuft die Fallnachverfolgung? Sind die Kapazitäten beim Kreisgesundheitsamt inzwischen komplett ausgelastet?
„Die Kapazitäten des Gesundheitsamtes sind ausgelastet aber ausreichend. Die Mitarbeiter zeigen seit Monaten vollen Einsatz, die Arbeitsbelastung ist insgesamt hoch“, sagt Meinke. Eine zeitnahe Erhöhung der Kapazitäten sei, wenn notwendig, vorbereitet. Die Kreisverwaltung nutze sei Beginn der Pandemie aktiv alle Wege, um fachkundiges Unterstützungspersonal zu gewinnen.

Wo kann Unterstützung angefordert werden?
Aktiv werden laut Meinke eigene Kapazitäten innerhalb der Kreisverwaltung verschoben, seit Sommer sei auch die Personalgewinnung intensiviert worden. Ebenso sollten die Kreisgemeinden Personal bereitstellen, auch das Land biete zentral personelle Unterstützung.

Sind die Infektionsketten im Kreis noch nachvollziehbar
„Ja“, sagt Meinke.

Die 35er-Marke im Rhein-Pfalz-Kreis ist geknackt und es geht mit einen Inzidenzwert von 48,5 stark auf die Alarmstufe Rot zu: Welche Konsequenzen hat das?
Gemäß Warn- und Aktionsplan des Landes ist das Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenzwerte laut Meinke ein Warn- und Gefahrenhinweis, der keine Automatismen auslöst. Vielmehr sei im konkreten Einzelfall zu prüfen, welche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind. „Und aus diesem Grund ist gestern Nachmittag eine regionale Corona-Taskforce zusammengetreten, die festgelegt hat, was ab kommender Woche im Rhein-Pfalz-Kreis gilt“, berichtet der Kreis-Pressesprecher. Die Taskforce bestehe aus Vertretern der betroffenen Kommunen, der Ordnungsbehörden, des Gesundheitsamts, des Gesundheits-, Innen-, und Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Polizei.

Was wurde beschlossen?
In der Taskforce sei abgestimmt worden, wie ab der kommenden Woche auf das Infektionsgeschehen im Kreis reagiert wird. „Diese Maßnahmen werden unter anderem auf Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten und den Ausschank von Alkohol zielen“, heißt es in einer Pressemitteilung, die noch am Freitagabend herausging. Die Allgemeinverfügung dazu werde wohl am Montag öffentlich bekannt gemacht und am Dienstag in Kraft treten, meint Landrat Clemens Körner (CDU). Konkrete Punkte darin werden ihm zufolge sein: Kein Alkoholausschank mehr ab 23 Uhr. Anders als in Ludwigshafen wird es aber keine Sperrstunde geben. Messen und Märkte sollen nicht mehr stattfinden, ausgenommen sind Wochenmärkte. Sport im Freien ist noch mit 30 Personen möglich, Ausnahmen bilden Kontaktsportarten. In den Hallen dürfen Gruppen mit zehn Leuten trainieren. Fußballspiele finden ohne Zuschauer statt. Der Landrat appelliert, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Nur gemeinsam lasse sich das Infektionsgeschehen eindämmen.

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