Frankenthal / Bobenheim-Roxheim
Bewährungsstrafe für Flucht vor der Polizei
Etwa zehn Minuten lang hat die Polizei den 22-Jährigen damals, am 14. Januar, verfolgt. Der Bobenheim-Roxheimer hatte gerade einen 300-PS-Mercedes bei dessen Vorbesitzer abgeholt und war auf der A6 in Fahrtrichtung Mannheim einer Zivilstreife der Autobahnpolizei Ruchheim wegen der blauen Tüv-Plakette aufgefallen. Diese Plaketten haben bereits 2020 ihre Gültigkeit verloren.
Die Halterabfrage habe ergeben, dass das Kennzeichen nicht zum Fahrzeugtyp passe, sagte eine Polizistin nun vor dem Amtsgericht Frankenthal. Einem ersten Kontrollversuch auf der Autobahn entzog sich der junge Mann, indem er die Abfahrt Richtung Bobenheim-Roxheim nahm. Auf der L523 sei er bei hohem Verkehrsaufkommen noch relativ gesittet gefahren, sagte der Fahrer der Zivilstreife, die ihm mit etwas Abstand folgte.
So richtig losgelegt hat der 22-Jährige erst, das beweisen eindrucksvoll die Videoaufnahmen aus dem Polizeifahrzeug, im Ortsteil Roxheim. Mit mehr als 140 Kilometern pro Stunde raste er durch die Industriestraße, und teilweise mit mehr als 100 Sachen durch Tempo-30-Zonen. Teils fuhr er mehrmals durch dieselben Straßen, vorbei an der Kindertagesstätte in der Breslauer Straße und durch sogenannte Spielstraßen, um die Polizei abzuschütteln. Als er in einer Sackgasse mit dem Auto nicht weiterkam, habe er versucht, zu Fuß zu flüchten und sich in einem Vorgarten zu verstecken. Dort stellte ihn dann die Polizei.
Kein Führerschein vorhanden
Noch an Ort und Stelle habe er zugegeben, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft verlas am Montag noch weitere Vorwürfe, denn das Kennzeichen habe nicht zu dem Fahrzeug gehört, und dieses sei somit nicht versichert gewesen. Bei der Verfolgungsjagd habe er zudem Passanten erheblich gefährdet, sei frontal auf ein geparktes Fahrzeug aufgefahren und habe andere beschädigt. Seine Fahrt habe er trotzdem fortgesetzt.
Vor Gericht erschien der 22-Jährige ohne Verteidiger. Sein bisheriger Anwalt hatte aus nicht bekanntem Grund sein Mandat niedergelegt. Für einen Ersatz habe er erst in den Stunden vor der Verhandlung gesorgt, gab der Angeklagte an. Er hoffte wohl, dass das Verfahren verschoben würde. Sein Pech: Ein Verteidiger ist in einem solchen Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben, deshalb wurde am Dienstag verhandelt – ohne Zutun des Angeklagten, denn der zog es fortan vor, zu schweigen.
Ein Zeuge sagte aus, er habe sich mit seinem Rad gerade noch hinter einem Auto in Sicherheit bringen können. Ihm sei erst später bewusst geworden, in welcher Gefahr er sich befunden habe. Auch eine Mutter, die mit ihrem fünfjährigen Sohn nahe der Kindertagesstätte unterwegs war, meinte, dass sie es wohl nicht überlebt hätten, wenn sie unbedacht auf die Fahrbahn getreten wären. Eine andere Frau, die gerade in ihre Garage einparken wollte, als der Angeklagte vorbeirauschte, sagte, dass sie nach dem Vorfall nicht in der Lage gewesen sei, alleine aus dem Auto zu steigen.
Angeklagter wirkt gleichgültig
Richter Thomas Henn monierte in seiner Urteilsbegründung die Gleichgültigkeit, mit der der 22-Jährige die Verhandlung verfolgte. Das passe zu seinem Verhalten am Tattag. „Sie haben Glück gehabt. Wären Passanten zu Schaden gekommen, dann hätten Sie sich unter Umständen wegen Totschlags verantworten müssen“, sagte der Richter. Jene, deren Autos bei der Verfolgungsjagd teils erheblich beschädigt wurden, bleiben ihm zufolge nun auf den Kosten sitzen, weil bei dem Angeklagten wohl nichts zu holen sei. Mit dem „Warnschuss“ einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte leisten muss, ging Henn auf die Forderungen des Vertreters der Staatsanwaltschaft ein.