Pirmasens Zur Warnung: Drei Tage Kurzarrest

Gestern wurde am Pirmasenser Amtsgericht ein Fall verhandelt, der das Leben von vier Personen binnen zehn Sekunden schlagartig hätte verändern können. Das machte Jugendrichter Mark Edrich den drei Angeklagten aus Pirmasens unmissverständlich klar, die im September einen 20-Jährigen auf dem Bahnsteig in Kaiserslautern nach einem Discobesuch geschlagen und ihm unter anderem an den Kopf getreten haben.

Die jungen Männer wurden verwarnt und stehen fortan für acht Monate unter Betreuung. Der 18-jährige Azubi muss als Auflage 500 Euro abbezahlen. Sowohl der 18-jährige Ausbildungssuchende als auch der 19-jährige Schüler, die nun beide 120 Sozialstunden abzuarbeiten haben, müssen einen dreitägigen Kurzarrest absitzen, „damit sie mal sehen, wo solche Taten hinführen können“, mahnte Edrich, schließlich stünde im Erwachsenenstrafrecht eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren für die gefährliche Körperverletzung an. Hätten sie ihr Opfer anders getroffen, hätten möglicherweise schlimme Folgen dessen Leben beeinträchtigen können – und die Angeklagten wären nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden, hätte sich das Opfer massive Kopfverletzungen zugezogen oder gar das Leben verloren. Außerdem habe einer der Angeklagten mit seinem Tritt an den Kopf des am Boden liegenden 20-Jährigen nur knapp den Augapfel verfehlt. So blieb es bei einem zugeschwollenen Auge und zahlreichen Blutergüssen und Prellungen, die nach einer Woche kein Thema mehr gewesen seien, so das Opfer. Zugute gehalten wurde den Angeklagten, dass sie die Tat bereuen, sich teilweise schon vor dem Termin entschuldigt und bereits Schmerzensgeldzahlungen vereinbart haben. Jeder wird dem jungen Mann aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben 1000 Euro überweisen beziehungsweise monatlich abstottern, da sie nur über eine geringe Ausbildungsvergütung, Job-Börse-Leistungen und in einem Fall als Schüler geringe Zuwendungen durch die Familie verfügen. Außerdem sei seither nichts mehr vorgefallen, nichts bei der Staatsanwaltschaft anhängig und die beim von der Überwachungskamera aufgezeichneten Vorfall mit rund 1,5 Promille stark alkoholisierten Angeklagten hätten ihren Alkoholkonsum deutlich minimiert. „Sie können aus ihrem Leben noch was machen“, so Edrich, der bei allen eine positive Sozialprognose beschrieb. Alle drei bedauerten ausdrücklich, was sie getan haben. Das Opfer habe ihnen überhaupt keinen Grund gegeben, gaben sie zu. Ihnen sei bewusst, was sie da hätten anrichten können mit weiteren Tritten und dass sie dann mit einer weitaus folgenschwereren Anklage an einem höheren Gericht hätten rechnen müssen. Nachdem sie ihn binnen der zehn Sekunden zwei Mal geschlagen, zu Boden gestoßen und getreten haben, haben sie gleich von ihm abgelassen. (mrk)

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