Pirmasens Wie ein Internet-Betrogener vor Gericht zu einem Geldwäscher wurde

Vorsicht, Liebesbetrüger: Sobald Opfer Vertrauen zu ihren Bekanntschaften gewonnen haben, schnappt die Falle zu. Für einen 61-Jä
Vorsicht, Liebesbetrüger: Sobald Opfer Vertrauen zu ihren Bekanntschaften gewonnen haben, schnappt die Falle zu. Für einen 61-Jährigen endete dies sogar vor Gericht

„Das ist Geldwäsche. Sie haben geholfen, Geld ins Ausland zu transferieren“, belehrte Richterin Jessica Straßer am Montag einen 61-jährigen Angeklagten vor dem Amtsgericht Pirmasens. Sie glaube ihm, dass er ausgenutzt und hereingelegt wurde. Aber das schützte ihn vor der Strafe nicht.

Was war passiert? Über den Messenger-Dienst Telegram habe er Kontakt mit verschiedenen Frauen gehabt, erzählte der 61-Jährige. Eine Frau habe Geld gefordert, er habe gezahlt. Sie habe neue Forderungen gestellt. Das wurde ihm dann zu viel. Schließlich habe sich ihr Chef bei ihm gemeldet und gesagt, er kümmere sich um ihn und werde ihm sein Geld zurückzahlen. Um ihm sein Geld auszahlen zu können, solle er Konten eröffnen. Dazu habe der Chef ihm ein E-Mail-Konto genannt. Über Video-Ident-Verfahren habe er schließlich Konten auf seinen Namen erstellt, damit er das Geld empfangen könne, gestand der 61-Jährige. Aber er habe die Konten nicht verwaltet und keine Auszüge gesehen.

Konten „aus Naivität und Dummheit“ angelegt

Laut Anklage waren auf den vom Angeklagten angelegten Konten zwischen Mai und Juni 2022 in mehreren Beträgen insgesamt 4681 Euro eingegangen, die „aus Vortaten“ stammten und auf Konten an der Elfenbeinküste oder von Krypto-Anbietern weitergeleitet wurden.

Er habe „als Dienstleistung die Konten angelegt“, erkannte der Mann, der nach eigenen Angaben über 30 Jahre als Bürokaufmann gearbeitet hatte, inzwischen aber von Bürgergeld lebt. Er habe damit gerechnet, dass es nicht so ganz koscher war, räumte er ein. Er habe es „aus Naivität und Dummheit gemacht“. Es sei seine Schuld, wenn er Konten eröffne und nicht schaue, was passiert, belehrte ihn die Richterin.

Richterin: Freispruch ist nicht drin

Ein Freispruch sei nicht drin. Und im Falle eines Urteils würde es teurer, riet die Richterin dem Mann, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Die Personen, die auf sein Konto Geld gezahlt hätten, könnten ihn verklagen. Dann entstünden weitere Kosten, die er tragen müsste, wies sie ihn auf zivilrechtliche Folgen hin. Auf sein Konto sei Geld eingegangen, mit seinem Ausweis und Gesicht seien die Konten eröffnet worden, belehrten ihn Richterin und Staatsanwalt. Ihm werde hingegen nicht vorgeworfen, dass er sich bereichert hätte, betonte die Richterin.

Schließlich nahm der 61-Jährige seinen Einspruch zurück. Damit wurde der Strafbefehl über 900 Euro (90 Tagessätze à zehn Euro) rechtskräftig. Außerdem sind die Einziehung von 4681 Euro an Taterträgen angeordnet. Er solle die Konten kündigen und auch Telegram löschen, riet die Richterin ihm noch.

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