Pirmasens Wegen Corona: VR-Bank-Prozess könnte platzen

Über eine Million Euro haben zwei Männer bei ihrem Arbeitgeber, der VR-Bank Südwestpfalz entwendet.
Über eine Million Euro haben zwei Männer bei ihrem Arbeitgeber, der VR-Bank Südwestpfalz entwendet.

Corona macht auch vor dem Gerichtssaal nicht Halt. Der Prozess am Zweibrücker Landgericht rund um die Veruntreuung von über einer Million Euro bei der VR-Bank Südwestpfalz droht zu platzen.

Der 71-jährige ehemalige Hauptkassierer der VR-Bank Südwestpfalz sitzt seit 11. Mai bei der Berufungskammer beim Landgericht Zweibrücken auf der Anklagebank. Er und sein heute 72-jähriger Kollege sollen von 2002 bis 2018 als Hauptkassierer ihren Arbeitgeber, die VR-Bank in Pirmasens, um 1,139 Millionen Euro erleichtert haben. Im Februar 2018 beichtete der 71-Jährige, kurz vor seinem Renteneintritt dem Vorstandsvorsitzenden der Bank, dass die Bank einen Fehlbestand von über einer Million Euro aufweise. Die sofortige Revision der Bank bestätigte den Fehlbestand von 1,139 Millionen Euro. Im Oktober 2020 wurden die beiden Senioren vom Schöffengericht Pirmasens wegen Unterschlagung und Betruges zu je drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil gingen beide in Berufung, ebenso Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann. Die beiden Angeklagten streben Freisprüche an. Die Anklägerin besteht auf vier Jahre Haft für beide, die sie bereits in ihrem Antrag vor dem Schöffengericht Pirmasens stellte. Gleich nach Prozessbeginn vor der Berufungskammer beim Landgericht in Zweibrücken im Mai wurde der Prozess gegen den 72-jährigen Angeklagten abgetrennt. Weil er nach dem Antrag seines Verteidigers Robert Münch täglich nicht länger als vier Stunden verhandlungsfähig sei, ordnete das Gericht eine Untersuchung des 72-Jährigen an, die noch aussteht. Währenddessen hat sein 71-jähriger ehemaliger Kollege bereits sieben Verhandlungstage bei der Berufungskammer hinter sich. Seit 20. Juni ist der Prozess wegen einer Covid- Erkrankung seines Verteidigers unterbrochen. Am Montag sollte eigentlich nach Genesung weiter verhandelt werden. Auf der Anklagebank fehlte aber der 71-Jährige. Auch ihn hat nun das Coronavirus erwischt. Sollte die Erkrankung des Angeklagten über die nächste Woche hinaus andauern, droht der Prozess zu platzen, ließ der Vorsitzende Andreas Herzog wissen. In diesem Falle müsste der Prozess erneut von vorne beginnen. Alle Zeugen, die bisher im Prozess aussagten, müssten noch einmal in den Zeugenstand. So sieht es das Gesetz vor. Am 18. Juli soll fortgesetzt werden. Wenn es nicht doch anders kommt.

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