Pirmasens War der Vermieter auf dem Dachboden eingesperrt?

Mietforderungen sind kein Gegenstand von Strafverfahren.
Mietforderungen sind kein Gegenstand von Strafverfahren.

Emotional wurde es am Montag in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Pirmasens. Es ging um Vorfälle in einem höchst streitbelasteten Mietverhältnis im Winzler Viertel, in dem sich jede Seite als Opfer sieht.

Angeklagt war eine 53-jährige ehemalige Mieterin wegen Freiheitsberaubung an ihrem damaligen Vermieter. Sie verstehe die Anklage nicht, äußerte die Frau ihr Unverständnis. Ihr Vermieter sei „ab Februar ständig auf den Dachboden gestiegen, um vorsätzlich Lärm zu machen und mich rauszuwerfen“, klagte die Frau. Dabei habe sie mehrere Krankheiten und brauche Ruhe. Der Vermieter habe sie mit einem Besenstiel beworfen, der abgebrochen sei. Mit einem „Wumms nach oben“ habe sie die Dachbodenklappe mit der zugehörigen Treppe geschlossen. Sie stritt aber ab, die Klappe zugehalten zu haben. Der abgebrochene Stiel sei dazu zu kurz gewesen, sie zu klein und in den Armen habe sie auf Grund ihrer Erkrankungen keine Kraft, war ihre Begründung. Außerdem hätte der Vermieter die Luke auch schon mal geschlossen und sei wieder heruntergekommen.

Zur Kontrolle des Daches auf dem Speicher

Der gleichaltrige Vermieter gab an, er müsse ab und zu auf den Speicher, um nach Regen und Sturm das Dach zu kontrollieren. Das habe die Angeklagte immer gestört. Sie hätten oft gestritten. Die Frau habe dann die Dachbodenklappe zugemacht. Mit einem Besenstiel habe er versucht, die Klappe zu öffnen, aber die Frau habe dagegen gedrückt. Es könne nur die Angeklagte gewesen sein, denn sie wohne im Dachgeschoss und „außer ihr gibt es niemanden, der uns so terrorisiert“, schlussfolgerte er. Das gegenseitige auf- und runterdrücken habe ein paar Minuten gedauert. Die Frau habe irgendetwas in der Hand gehabt. „Ich dachte einen Besenstiel“, sagte er. Als die Klappe wieder auf war, sei sie schnell in ihre Wohnung und habe irgendetwas in der Hand gehabt. Beim Hinabsteigen sei er ausgerutscht und habe sich verletzt.

Die Richterin hielt dem Mann vor, dass er schriftlich gebeten habe, das Verfahren gegen seine ehemalige Mieterin einzustellen. „Wir wollten sie nicht nochmal sehen“, antwortete er. Sie hätten schlaflose Nächte und die Kinder hätten Angst vor der Frau gehabt.

Strafverfahren ohne Auflagen eingestellt

Die Angeklagte, die bereits zuvor dazwischengeredet hatte und von der Richterin ermahnt worden war, beschwerte sich nun, dass sie eine Aufstellung über 2000 Euro vom Ex-Vermieter erhalten habe. Der beschwerte sich seinerseits, dass seine Ex-Mieterin Miete schuldig geblieben sei und Müll zurückgelassen habe.

„Ich verstehe, dass die Gemüter erhitzt sind“, sagte die Richterin. Aber bei den Mietforderungen gehe es um ein Zivilverfahren, bei ihr aber um ein Strafverfahren, belehrte die Richterin. Und da gebe es gänzlich widerstreitende Angaben. Weitere Zeugen gab es nicht.

Das Gericht stellte das Strafverfahren mit Einverständnis der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft ein. Die Angeklagte kündigte an, eine weitere einstweilige Verfügung gegen ihren Ex-Vermieter erwirken zu wollen. Warum, sagte sie nicht. Der Ex-Vermieter hingegen, dürfte mit seinen Geldforderungen in die Röhre schauen, denn die Frau lebt von Hartz-IV. Bei ihr ist also nichts zu holen.

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