Pirmasens Verbotenes im Schlafzimmer: Wie ein Mann seine Waffen vergessen hat

Ein Faustmesser.
Ein Faustmesser.

Im Dezember vergangenen Jahres verwahrte ein 33-jähriger Mann einen Wurfstern und ein Faustmesser in einer unverschlossenen Holzkiste in seinem Schlafzimmer. Deshalb musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Mann besitze diese verbotenen Dinge schon länger, gab er vor Gericht an. Er habe sie aber vergessen, sonst hätte er sie schon weggeworfen. Zurück wollte er die Waffen nicht, er hätte sie aber so oder so nicht zurückbekommen.

Das Amtsgericht verurteilte den Mann, der von Bürgergeld lebt, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die zwei Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte, hielt die Richterin eine Geldstrafe für ausreichend. Er sei „kein Großkrimineller, auch wenn er einmal richtig zugelangt habe“ – der Mann hatte unter anderem eine Vorstrafe wegen Brandstiftung. Aber in den vergangenen Jahren sei er nicht mehr strafrechtlich aufgefallen. Auch habe er die verbotenen Gegenstände nicht für eine Straftat benutzen wollen, hielt die Richterin dem Mann zugute. Aber sie warnte ihn: Auch bei Kleinigkeiten müsse er mit einer Haftstrafe rechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

x