Pirmasens Prozess: 26-Jähriger entgeht Gefängnis nur knapp

Bei seinen Straftaten war der Mann betrunken.
Bei seinen Straftaten war der Mann betrunken.

Wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung hat das Pirmasenser Schöffengericht am Donnerstag einen 26-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Es ist seine letzte Chance vor dem Gefängnis.

Am 2. November vergangenen Jahres soll der Angeklagte versucht haben, durch das Fenster in zwei Wohnungen auf dem Horeb einzusteigen. Eine Wohnung hatte er kurz zuvor angemietet und nach eigenen Angaben bereits bezogen. Warum er nicht seinen Haustürschlüssel benutzte, blieb im Dunkeln. Gericht und Staatsanwalt gingen davon aus, dass der Mann sich im Fenster geirrt hatte. Deshalb sei es strafrechtlich kein Einbruchsversuch. Aber es war ein Sachschaden an Rollladen und Fenster, also am Eigentum des Hauseigentümers, entstanden. Und der Staatsanwalt erläuterte dem 26-Jährigen: „Die Bewohner kriegen den Schreck ihres Lebens. Das muss ihnen bewusst sein.“

Kurz vor Weihnachten, auf dem Nachhauseweg von einer Betriebsfeier, war es zudem zwischen dem Angeklagten und seinen beiden Arbeitskollegen auf der einen Seite und einem Mitarbeiter eines Pflegedienstes auf der anderen Seite in der Gartenstraße zu einer Konfrontation gekommen. Die Zeugen schilderten die Details unterschiedlich. Zunächst saß der Mann vom Pflegedienst noch im Dienstauto. Dann kam außerhalb zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei dem das Trio den Mann verfolgt haben soll, der schließlich stürzte. Der Angeklagte soll den Mitarbeiter des Pflegedienstes gegen den Hinterkopf getreten haben. Dadurch soll dieser eine blutende Oberlippe und eine Gehirnerschütterung erlitten haben.

Staatsanwalt: Alkohol„Quelle der Straftaten“

Der Angeklagte hatte behauptet, an beide Vorfälle wenig Erinnerung zu haben, da er betrunken gewesen sei. Bei dem Vorfall vor Weihnachten hatte die Polizei eine Atemalkoholkonzentration von 1,8 Promille bei dem Mann festgestellt. Der Richter betonte, es sei klar, dass die Vorfälle mit einer „kurzen bis keiner Zündschnur und mit Alkohol zu tun“ hätten. Und er glaube nicht, dass der Mann das alleine in den Griff bekomme.

Auch der Staatsanwalt hatte den Alkoholkonsum des Mannes als „Quelle der Straftaten, die nicht aufgearbeitet“ sei, und als Risiko für weitere Straftaten gesehen. Der müsse sich „dem Thema stellen“, hatte er gefordert und sich gegen eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung ausgesprochen. Das Schöffengericht gewährte dem vielfach und einschlägig vorbestraften 26-Jährigen noch eine letzte Chance, dem Gefängnis zu entgehen. Es erlegte ihm aber happige Bewährungsauflagen auf: 500 Stunden gemeinnützige Arbeit, Anti-Aggressionstraining, alle 14 Tage Suchtberatungsgespräche, Therapieberatungsbedarf abklären und gegebenenfalls machen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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