Pirmasens Pirmasenser Mörder erneut vor Gericht

Vor dem Landgericht Koblenz hat gestern der Prozess gegen einen Häftling aus Pirmasens begonnen wegen eines spektakulären mutmaßlichen Angriffs auf seine Ehefrau in der Justizvollzugsanstalt Diez. Der Mann sitzt im Gefängnis, weil er im Oktober 2007 in der Pirmasenser Innenstadt seine ehemalige Freundin mit 37 Messerstichen getötet hat.

Die Anklage wirft dem 36-Jährigen Vergewaltigung, versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Nötigung im Beisein der beiden kleinen Kinder der Frau vor (wir berichteten). Er soll die Frau im vergangenen November im Besuchsraum des Gefängnisses Diez im Rhein-Lahn-Kreis gewürgt, geschlagen und ihr mit einer Scherbe Stichverletzungen an Schläfe, Hals, Oberarm, Rücken, Nacken und Brust zugefügt haben, die später im Krankenhaus genäht werden mussten. Auf einen der Frau zu Hilfe kommenden Mithäftling habe er ebenfalls eingestochen. Im Oktober 2007 hatte der Mann seine ehemalige Freundin, die wenige Tage zuvor die Beziehung mit ihm beendet hatte, nach Feierabend gegen 19 Uhr an ihrem Arbeitsplatz in einer Bäckerei in Pirmasens abgefangen und nach einem kurzen Disput niedergestochen. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Zweibrücken, der den damals 26-Jährigen lebenslang ins Gefängnis schickte (mit anschließender Sicherungsverwahrung), war Norbert Michel. Als hätte er geahnt, was noch kommen sollte, bescheinigte Michel dem Angeklagten damals: „Sein Motto war: Keine Frau macht mit mir ungestraft Schluss.“ Er sollte Recht behalten. Als die Ehefrau bei einem Besuch im Gefängnis am 2. November 2017 die Trennung besprechen wollte, hat der Mann sie laut Anklage im Beisein der beiden kleinen Stiefkinder mit einer Porzellanscherbe verletzt. Danach habe er ihre Kleidung mit dem Kopf eines Einwegrasierers zerschnitten und sie zum Sex gezwungen, bis er von Justizbediensteten überwältigt wurde. Der schmächtige Angeklagte berichtete gestern zum Prozessauftakt ruhig und emotionslos von dem Geschehen. Er gab den Angriff und die Vergewaltigung zu, bestritt aber die ihm unterstellte Tötungsabsicht. Die Kinder seiner Noch-Ehefrau hätten vom Geschlechtsverkehr nichts mitbekommen. Er habe seine Frau im Gesicht verletzen, aber nicht umbringen wollen. Dass sich seine drogenabhängige Frau im November 2017 von ihm habe trennen wollen, sei nicht der Grund für seine Tat gewesen, sagte der 36-Jährige. Es sei vielmehr darum gegangen, dass er im Gefängnis ein illegales Mobiltelefon besessen habe, das seine Frau für ihn eingeschmuggelt habe. Damit habe sie ihn mehrfach zu erpressen versucht. Für ihn habe der Aufenthalt im Freibereich des Gefängnisses, auf den er zehn Jahre hingearbeitet habe, auf dem Spiel gestanden, berichtete er. Der Prozess musste gestern wegen Unwohlseins der Noch-Ehefrau des Angeklagten, die in dem Verfahren als Zeugin aussagen soll, unterbrochen werden. Er wird am 29. Mai fortgesetzt.

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