Pirmasens Nach Regenfällen: Verbraucherzentrale gibt Tipps für den Schadensfall

Das Hochwasser hat im Norden von Rheinland-Pfalz viele Häuser und Wohnungen zerstört.
Das Hochwasser hat im Norden von Rheinland-Pfalz viele Häuser und Wohnungen zerstört.

Starkregen hat wiederholt erhebliche Schäden in Deutschland angerichtet. Betroffene sind auf schnelle Hilfe durch ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angewiesen. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für den Schadensfall.

„Hat der Starkregen Schäden an Haus oder im Keller verursacht, können diese durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein“, informiert Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die auch in Pirmasens eine Außenstelle unterhält. „Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind allerdings nur dann versichert, wenn auch die Absicherung von Elementarschäden in der Versicherungspolice zusätzlich vereinbart ist.“ Schäden am Hausrat sind dagegen ein Fall für die Hausratversicherung. Unter Hausrat versteht man alles, was sich im Haus befindet, nicht fest mit dem Haus verbunden ist und herausgetragen werden könnte. Auch hier kann eine Elementarversicherung helfen. Schäden an Kraftfahrzeugen durch Überschwemmung werden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Die Verbraucherzentrale rät zum einen dazu, den Schaden zu mindern, soweit dies möglich ist. Ist der Keller mit Wasser vollgelaufen, sollte umgehend mit dem Ausschöpfen begonnen werden. Vorher sollte alles fotografiert, besser noch gefilmt werden. Außerdem sollte eine Schadensliste erstellt werden: eine vollständige Auflistung aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände. Falls vorhanden, sollten auch Einkaufsbelege beigefügt werden. Andernfalls könnten der Zeitpunkt der Anschaffung und der ungefähre Neupreis auch aus dem Gedächtnis aufgeschrieben werden.

Auf Abschlagszahlung drängen

Weiterhin rät die Verbraucherzentrale dazu, den Versicherer zu kontaktieren und nach Anweisungen zum weiteren Vorgehen zu fragen. Der Kontakt zur Versicherung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Wichtig sei, dass der Versicherer seinerseits eine Eingangsbestätigung sende und Betroffene die Schadensmeldung sorgfältig dokumentierten. Müssen die Verhandlungen doch telefonisch erfolgen, sollte am besten vor Zeugen telefoniert werden, sagen die Verbraucherschützer.

Bei der Schadensbegutachtung durch die Versicherung sollten Betroffene wissen, dass der Versicherer einen „Regulierer“ vorbeischicken werde, der sich den Schaden anschaue. Dieser sei allerdings kein unabhängiger Gutachter, sondern werde vom Versicherer bezahlt und vertrete dessen Interessen. Betroffene sollten sich mit der Schadensregulierung nicht vertrösten lassen. Wenn alle Unterlagen vorgelegt sind, könne spätestens einen Monat nach Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangt werden. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernehme bei beschädigten Gegenständen die Reparaturkosten.

Infos und Beratung

Weitere Informationen rund um das Thema Elementarschadenversicherung gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. Wer Fragen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung hat, kann sich unter Telefon 06131/2848868 montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr an das Beratungstelefon zu Elementarschäden und Naturgewalten wenden.

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