Pirmasens Mit Mindeststrafe davon gekommen

Der Besitz von kinder- und jugendpornografischer Videodateien ist strafbar.
Der Besitz von kinder- und jugendpornografischer Videodateien ist strafbar.

Weil er kinder- und jugendpornografische Dateien besessen hatte, hat das Schöffengericht beim Amtsgericht Pirmasens am Donnerstag einen 25-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Als Auflage muss er 1500 Euro an den Pakt für Pirmasens zahlen.

Laut Anklage hatte der Mann Ende April drei kinder- und fünf jugendpornografische Videodateien auf seinem Smartphone gespeichert. Die Videodateien habe er über Facebook-Messenger bekommen, räumte der Angeklagte den Besitz über eine Dolmetscherin ein. Laut Akte soll er sie aber über Telegram-Messenger erhalten haben, sagte der Richter. Er sei nur Mitglied der Gruppe gewesen. Er habe gemeint, die habe sich nur mit lustigen Videos beschäftigt, gab der 25-Jährige an. Er sei nun nicht mehr in der Gruppe.

Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er geständig, nicht vorbestraft ist und in Arbeit steht. Es müsse ihm aber bewusst sein, dass der Besitz solcher Dateien keine Lappalie sei. Wegen der positiven Punkte verhängte das Gericht nur die gesetzliche Mindeststrafe. Damit blieb es einen Monat unter dem Antrag des Staatsanwaltes.

In seinem Schlusswort hatte sich der Angeklagte als Informant über Drogengeschäfte vor einem bekannten Pirmasenser Einkaufsmarkt angeboten. Er hatte sich davon wohl ein mildes Urteil erhofft. Der Richter riet ihm, wenn er solche Aktionen beobachte, solle er die Polizei informieren. Aber er solle niemanden festhalten und nicht mit der Polizei hingehen. „Die Pirmasenser haben meist ein Messer im Sack stecken“, warnte er den 25-Jährigen vor den möglichen Folgen für seine Gesundheit. Das Urteil ist rechtskräftig.

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