Pirmasens Im Gerichtssaal Schulden bezahlt

Mit der Vernehmung weiterer Zeugen hat das Jugendschöffengericht in Pirmasens am Mittwoch das Strafverfahren gegen einen 21-jährigen Mann aus Pirmasens, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, fortgesetzt. Er soll zwischen Januar 2014 und November 2015 eine Vielzahl von Betrugsstraftaten begangen und dabei zum Teil Ebay- und Bank-Konten von Dritten benutzt haben.

Der Angeklagte überraschte zu Beginn der Verhandlung, er wolle Kontakt mit den Geschädigten aufnehmen und in Raten den Schaden wieder gutmachen, ihm fehlten aber die Adressen. Zwei geschädigte Zeugen hatten Glück, sie bekamen noch im Gerichtssaal ihren Schaden in bar ersetzt, indem die Mutter des Angeklagten für ihren Sohn in Vorlage trat. Ein seltenes Ereignis in einem Gerichtssaal. „Ich weiß, dass das nicht in Ordnung war, ich habe das Geld gebraucht“, räumte der 21-Jährige in Bezug auf einen Betrug mit zwei Konzertkarten ein. Ein 24-jähriger Zeuge, dessen Bankverbindung der Angeklagte einmal für seine Geschäfte benutzt hatte, gab an: „Bei Freunden, die ich gut kenne, frage ich nicht nach, warum er meine Kontonummer haben will.“ Auf die Frage der Staatsanwältin, wie er es empfinde, dass der Angeklagte seinen Handy-Vertrag dazu benutzt habe, Straftaten zu begehen und er nun ein eigenes Strafverfahren am Hals habe, antwortete er, er sei enttäuscht. Er hätte ihm das Handy nicht gegeben, wenn er das gewusst hätte. Und er gab zu: „Ich hole selten Kontoauszüge.“ Ein Polizeibeamter berichtete, wie sie dem Angeklagten bei knapp 20 Bestellungen von Arbeitsschutzkleidung auf die Schliche gekommen sind, die über mehrere E-Mail-Adressen, fiktive Namen und Anschriften, mit Auslieferung über Paketshops und selbst ausgestellte Vollmachten erfolgt waren. Über die Handy-Auslesung hätten sie die E-Mail-Adressen zuordnen können. Die Staatsanwältin redete dem Angeklagten ins Gewissen, seine Einlassungen seien durch die Zeugen widerlegt worden. Mit jedem Zeugen erfahre sie mehr über seine Vorgehensweise, auch habe er seine Einlassungen zum Teil geändert. Die Staatsanwältin wies den Angeklagten darauf hin, dass die Zeugen über das Bundesgebiet verstreut sind und zum Teil im Ausland wohnten. Richter Mark Edrich ergänzte, es entstünden erhebliche Kosten, wenn die Zeugen anreisen müssten. Bei mehr als der Hälfte der Taten sei er Jugendlicher gewesen, beim anderen Teil Erwachsener. Wenn er als Erwachsener bestraft werde, dann trage er auch die Kosten. Die Bewährungshelferin des vorbestraften Angeklagten berichtete vor dem Jugendschöffengericht, das Ableisten der damals verhängten Sozialstunden habe sich schwierig und schleppend gestaltet und es sei kein vertrauensvoller Kontakt zu Stande gekommen. Sein Kontaktverhalten habe sich gebessert, als er eine Ausbildung begonnen habe. Aber die Sozialstunden habe er locker gesehen und vor sich hergeschoben. Staatsanwältin und Richter Edrich machten dem 21-Jährigen Vorhaltungen aus mitgeschnittenen Telefongesprächen zwischen ihm und seinen Geschäftspartnern und warnten ihn. Sich herauszureden und andere zu beschuldigen seien verschiedene Sachen. Sie, die Staatsanwältin, werde die Verfahren nicht einstellen, wenn er in der Hauptverhandlung neue Straftaten begehe, indem er andere mit hineinziehe. Der Angeklagte meinte dann in einem Fall: „Das räume ich jetzt halt auch ein“, sagte dann aber: „Ich weiß nicht mehr genau.“ Die Verhandlung wird am 11. Mai fortgesetzt. (arck)

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