Fussball Hornbach: Fussball-Urteil, das Verwunderung auslöst

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SymbolFoto: picture alliance / dpa

„Wir sind absolut schuldlos und wurden nun sportlich bestraft.“ So reagierte Wolfgang Wendel, der Vorsitzende des SV Hornbach, darauf, dass in der Fußball-B-Klasse West nach einem Urteil der Gebietsspruchkammer das am 8. September abgebrochene Spiel der Hornbacher gegen den SSV Höheinöd wiederholt werden muss.

Was war passiert? In der 73. Spielminute führte Hornbach mit 6:0 und war nach Wendels Worten einem siebten Tor näher als Höheinöd seinem ersten. Dann brach der Schiedsrichter die Partie ab, weil er nach einer Roten Karte gegen einen Höheinöder Spieler von Zuschauern aus dem Lager des SSV „übelst beleidigt“ worden sei und ihm gar Schläge angedroht worden seien. So hatte er Wendel gegenüber im September das vorzeitige Ende begründet. Es habe eine „ernstzunehmende Bedrohung“ vorgelegen.

Verstoß gegen Platzdisziplin

Nun verfügte die Gebietsspruchkammer, dass Höheinöd wegen eines Verstoßes gegen die Platzdisziplin 250 Euro Geldstrafe (plus Verfahrenskosten) zahlen müsse. Gleichwohl sei die Partie neu anzusetzen, weil der Schiedsrichter nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um das Spiel zu Ende zu bringen.

„Wir waren mehr als verwundert über die Neuansetzung“, sagte Wendel. Nach dem Urteil forderte der SV Hornbach den SSV auf, auf eine Neuansetzung zu verzichten, insbesondere im Hinblick auf einen 0:6-Rückstand eine Viertelstunde vor regulärem Ende.

Höheinöd akzeptiert Urteil

Die Höheinöder hätten Hornbach schriftlich geantwortet, dass auch sie „Leidtragende“ des Urteils seien, jedoch werde Höheinöd das Urteil respektieren, denn: „Respekt hat was mit sportlichem Verhalten zu tun“. Wendel spricht von einer „Doppelmoral Höheinöds“.

Verantwortliche des SSV Höheinöd waren am Freitag trotz intensiver Bemühungen nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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