Pirmasens/Zweibrücken Geständnisse sorgen für mildes Urteil: Bewährungsstrafen für drei „Cannabis-Gärtner“

Die Cannabisplantage in Gersbach.
Die Cannabisplantage in Gersbach.

Die drei „Cannabis-Gärtner“, die in der ehemaligen Klebstofffabrik im Pirmasenser Stadtteil Gersbach eine Cannabisplantage betrieben, sind mit Bewährungsstrafen davongekommen.

Die Jugendkammer beim Landgericht Zweibrücken verurteilte die drei jungen Männer (35, 23 und 19) wegen unerlaubtem Anbau, unerlaubtem Besitz und unerlaubter Beihilfe zum unerlaubten gewerblichen Handel mit Cannabis in nicht geringer Mengen. 22 Monate Haft gab es für den 35-jährigen Griechen. Zwei Jahre Haft erhielt der 23-jährige Albaner und 20 Monate Jugendstrafe gab es für dessen 19-jährigen Cousin. Die Bewährungsfristen wurden für die beiden Älteren auf drei Jahre für den Jüngsten auf zwei Jahre festgelegt.

Der Vorsitzende Richter Michael Schubert begründete dieses milde Urteil damit, dass die drei Angeklagte zu Beginn des Prozesses umfangreich geständig waren. „Das verkürzte den Prozess wesentlich“, so Schubert. Nach nur drei Tagen konnte das Urteil gesprochen werden. Schubert wies darauf hin, dass die drei Kripobeamten aus Pirmasens bei ihren Aussagen vor Gericht einen wesentlichen Beitrag zur Beweisführung beigetragen haben. „Die drei jungen Männer hatten die Plantage betrieben, sie hatten auch Besitz. Sie hatten aber keine Kenntnis, wann und zu welchem Preis damit gehandelt wird.“ Sie seien Teil eines Netzwerkes zum schwunghaften Handel gewesen und hätten in kurzer Zeit mit wenig Mühe für ihre Verhältnisse viel Geld hinzuverdient. Die Männer waren in der Plantage unter erbärmlichen Zuständen zur Pflege und dem Wuchs der Pflänzchen eingesetzt, die von 20 Zentimeter hohen Setzlingen bis zu einer stattlichen Höhe von bis zwei Metern heranwuchsen. Die Pflanzen hatten eine „rauchbare Trockenmasse“ von fast 200 Kilogramm ergeben. Strafrechtlich seien die Helfer bislang nicht in Erscheinung getreten. „Sie sind zur Begehung von Straftaten nach Deutschland gekommen“, folgerte der Richter. Aber: „Sie sind die kleinsten Lichter in diesem Netzwerk. Die wirklichen Gewinner sind diejenigen, die mit großen Limousinen vorfahren“, so Schubert.

Angeklagte fallen sich in die Arme

Eine Ernte in der Cannabisplantage hätten nach drei Monaten einen Gewinn von zwei Millionen Euro eingebracht. Von Ludwigshafen aus wurden die hiesige Cannabisplantage, eine in Recklinghausen und eine weitere in Ludwigshafen betrieben. Nach dem Urteil wurden die Haftbefehle aufgehoben. Die drei jungen Männer fielen sich in die Arme und dankten auch auf diese Weise ihren Verteidigern. Nun mussten sie nur noch in die JVA Zweibrücken, um ihre Klamotten abzuholen. Die Verteidiger – Max Kampschulte, Thomas Stumpf und Jan Philipp Schmidt – sicherten zu, dass ihre Schützlinge in sichere Hände kommen. Die drei hatten zuvor auch für Bewährungsstrafen plädiert. Staatsanwalt Christian Heinekamp forderte zweieinhalb Jahre Haft für alle. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

x