Pirmasens Blutspuren führen zum Einbrecher

Wegen eines Einbruchs in eine Pirmasenser Bäckerei in der Nacht auf den 24. August 2014 wurde ein 21-jähriger Pirmasenser am Montag vorm Amtsgericht zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.

„Wir haben überhaupt nichts, auf das wir eine Bewährung stützen könnten“, sagte Richter Mark Edrich in seiner Urteilsverkündung. Wegen zahlreicher Diebstähle, einem versuchten Einbruch und einer Körperverletzung war der Berufslose bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, deren Auflagen er aber nicht erfüllt hat. So habe er weiter Drogen genommen und gesoffen, gab er zu. Die Urintests, mit denen er ein drogenfreies Leben nachweisen sollte, hat er nicht gemacht, Termine mit Drogenberatung und Bewährungshelfer nicht eingehalten und seine 60 Arbeitsstunden nicht fristgerecht geleistet. Außerdem habe er keinen Finger krumm gemacht, um einen Job oder eine Ausbildung zu bekommen, obwohl ihm das ebenso auferlegt worden sei. Er kiffe, zocke an seiner Spielekonsole und gehe höchstens mal raus, um einzukaufen oder mit Nachbarn Fußball zu spielen, lautete sein lapidarer Kommentar vor Gericht zu seinem Tagesablauf, der manchmal erst nach dem Ausschlafen am Nachmittag beginne. Auch am Montag war wohl ein längeres Ausschlafen geplant, denn zum Gerichtstermin um 8.30 Uhr erschien der Mann nicht. Die Polizei holte ihn auf Anordnung des Gerichts aus dem Bett und brachte ihn ins Gericht. Da bestehe „erheblicher erzieherischer Bedarf“, sagte Edrich. Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer (sie forderte sechs Monate Haft) von einer „erschreckenden Perspektivlosigkeit“, der Mann hinterlasse nicht nur in der Hauptverhandlung einen unreifen, ungefestigten Eindruck. Ertappt worden war er nach der neuen Tat, da er Blut- und damit DNA-Spuren am Tatort hinterlassen hatte. Mit einem Backstein hatte er die Scheibe der Eingangstür eingeworfen. Beim Durchklettern schnitt er sich in den Finger und hinterließ sein Blut an Tür und Kasse, aus der er 130 Euro Wechselgeld nahm. Aufgrund der früheren Taten war der Angeklagte in der DNA-Analysedatei erfasst – und so ging alles ganz schnell. Er könne sich zwar nur noch an Einzelheiten erinnern (er sei „einfach zu betrunken“ gewesen, so der Mann), gab den Einbruch aber zu – der einzige Punkt, der ihm zugute gehalten werden konnte. (mrk)

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