Pirmasens Bürgerinitiative lässt nicht locker

Frank Eschrich, Fraktionsvorsitzender Linken und Sprecher der Bürgerinitiative (BI) für mehr Gerechtigkeit bei den Schülerbeförderungskosten, lässt nicht locker. Auf RHEINPFALZ-Anfrage kündigte er an, dass derzeit in der Sache eine Klage vorbereitet werde.

Auch hat die BI mittlerweile den Verein „Eine Schule für alle“ eingeschaltet, ebenso den DGB West. Beide Institutionen wollten sich in den Protest einklinken, so Eschrich. „Alle sagen, diese Ungleichbehandlung muss gestoppt werden.“ Wie mehrfach berichtet, kämpft die BI für einen einheitlichen Busticket-Preis im VRN-Gebiet. Eine Online-Petition im Internet hat mittlerweile über 1100 Unterstützer. Stein des Anstoßes ist wie berichtet, dass Schüler in der Westpfalz in der Oberstufe 55,80 Euro Minimum für das Monatsticket und damit die Fahrt zur Schule zahlen, in der Vorderpfalz hingegen gibt es das Maxx-Ticket, für das Eltern nur mit 38,90 zur Kasse gebeten werden. Unzufrieden ist Eschrich nach wie vor mit der Haltung der Stadtspitze, speziell der Haltung von Schuldezernentin Helga Knerr. So wollte er in der jüngsten Ratssitzung wissen, in welcher Form Eigenanteile bei den Schülerbeförderungskosten geregelt sind, ob dazu eine kommunale Satzung vorliege und wie es die Stadtverwaltung mit einer Landesverordnung halte, die Einkommensgrenzen für die Erhebung von Eigenanteilen festschreibt. Schuldezernentin Helga Knerr antwortete Eschrich zufolge, es werde zur Zeit ein Eigenanteil von 27 Euro erhoben, eine kommunale Satzung existiere nicht, sondern die Verwaltung agiere auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 2006. Die Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenzen vom 18. Mai 2009 sei verbindlich und werde in Pirmasens angewendet. Für Eschrich ist es „absurd und rechtlich fragwürdig“, dass die Stadt einen Eigenanteil von Personengruppen verlangt, die per Landesverordnung explizit davon befreit sind. Der Hinweis auf die Möglichkeit, einen Erlass des Eigenanteils im Nachhinein zu beantragen, sei ein Ablenkungsmanöver, meint er. „Aus welchem Grund sollte jemand einen Erlassantrag stellen, wenn er von Zuzahlungen per Verordnung befreit ist und die dafür festgelegten Einkommensgrenzen sogar niedergeschrieben sind?“ (cla)

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