Pirmasens Auf Buchhändlerin eingeschlagen

Ein unter anderem wegen gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls angeklagter 22-Jähriger kam vorm Schöffengericht mit einer einjährigen Freiheitsstrafe davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Vorsitzende Richter Mark Edrich gab ihm mahnende Worte mit auf den Weg, der in nächster Zeit von Auflagen geprägt sein wird.

200 Sozialstunden hat der Berufslose abzuleisten und zudem durch regelmäßige Tests nachzuweisen, dass er drogenfrei leben kann. Der Angeklagte hatte in einer Pirmasenser Buchhandlung mit seiner Lebensgefährtin für den gemeinsamen Sohn, der damals noch bei ihnen lebte, aus der Auslage im Eingangsbereich zahlreiche Kinderbücher und, zwecks Weiterverkauf für die gemeinsam konsumierten Drogen, Kalender für insgesamt knapp 100 Euro gestohlen. Nach der erfolgreichen Diebestour liefen sie weg, die Tüten voll und die Bücher in der Hand. Dumm nur, dass just in dem Moment eine Buchhändlerin des Weges kam, die ihn wenige Tage zuvor schon beim Diebstahl erwischt hatte. Beim Anblick der vielen Artikel aus ihrem Geschäft sei sie stutzig geworden und sprach die beiden auf den Kassenzettel an, so die Zeugin vor Gericht. Den hätten sie nicht bekommen, sagten sie und liefen an ihr vorbei. Sie nahm die Verfolgung in Richtung Exe auf und alarmierte die Polizei. An den Münztreppen kam es dann zum Angriff des Pärchens. Die Freundin griff die Buchhändlerin an, wollte ihr das Telefon entreißen, um das Gespräch zu beenden, in dem die Buchhändlerin immer wieder der Polizei den momentanen Standort durchgab. Bei dem Gerangel versuchte die bereits verurteilte Mittäterin mehrfach, auf die Frau einzuschlagen und sie an einer Hauswand zu fixieren. Auch der Angeklagte schritt ein und versetzte der Geschädigten von der Seite einen heftigen Stoß, durch den beide Frauen zu Boden gingen. Weiter geschlagen worden sei sie nicht, sagte die Zeugin. Die beiden 22-jährigen Täter konnten schließlich beim Fluchtversuch von der eingetroffenen Polizeistreife gestellt werden. Das Sichern von Diebesgut durch Gewalteinwirkung der Täter führte zum Tatvorwurf des räuberischen Diebstahls. Der Angeklagte hatte Glück, dass auch bei ihm auf einen minderschweren Fall plädiert wurde schon vom Staatsanwalt, der auch nur Bewährung forderte. Geläutert habe ihn das letzte halbe Jahr, das er bis Januar in Haft zu verbringen hatte, wegen früherer Diebstähle. Davon ging auch das Gericht aus. Er sei wohl tatsächlich beeindruckt von der Zeit im Gefängnis, deshalb habe das Gericht die Hoffnung, dass es nicht mehr zu so etwas komme. Aber das liege nun am Angeklagten, dies unter Beweis zu stellen. Dazu gehöre auch, ohne Drogen klar zu kommen. Erheblichen Anteil an der milden Strafe hatte seine für das Gericht aufrichtig erschienene Entschuldigung bei der Buchhändlerin. Er versicherte ihr, dass sie so etwas sicher nicht mehr zu befürchten habe und entschuldigte sich auch bei ihren Eltern für die Sorgen, die er und seine Freundin der Familie bereitet haben. (mrk)

x