Pirmasens aktuell notiert: Vicky Leandros singt in der Festhalle

Seit Freitag steht fest: Vicky Leandros singt in Pirmasens.
Seit Freitag steht fest: Vicky Leandros singt in Pirmasens.

Bestätigt hat am Freitag der Konzertveranstalter Kultopolis aus Merzig, dass am Sonntag, 3. November, die Schlagersängerin Vicky Leandros in der Pirmasenser Festhalle auftreten wird. Es wird das erste Konzert der aus Griechenland stammenden Sängerin in Pirmasens sein. Leandros wurde in den 60er und 70er Jahren berühmt durch ihre mehrfache Teilnahme am Grand Prix de la Chanson (Eurovision Song Contest) und durch Lieder wie „Theo wir fahr“n nach Lodz“, „Après toi“ und „Die Bouzouki klang durch die Sommernacht“. Karten wird es im Kulturamt geben, der Vorverkauf hat aber noch nicht begonnen. Ab dem heutigen Montag arbeiten die Stadtwerke an der Wasserleitung in der Hengsberger Straße in Fehrbach. Autofahrer und Anlieger müssen während der zehnwöchigen Bauzeit mit Einschränkungen rechnen. Laut Stadtwerken werden in dieser Zeit – wenn das Wetter mitspielt – die Wasserschieber und Wasserhausanschlüsse erneuert. Betroffen sei der Abschnitt von der Laubenstraße bis zum Ortsende Fehrbach. Die Straße wird im Baustellenbereich halbseitig gesperrt (in Fahrtrichtung Hengsberg). Während der Baumaßnahmen wird immer mal wieder das Wasser abgestellt werden. Die Stadtwerke wollen die betroffenen Anlieger jedoch vorab darüber informieren. Rund 42.000 Personen wohnen in Pirmasens. Es sind alles Männer und Frauen. Zumindest offiziell. Zwar gibt es seit Dezember die Möglichkeit, neben den beiden Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ noch „divers“ im Geburtenregister einzutragen, aber in Pirmasens ist das bislang nicht geschehen, informiert die Stadtverwaltung auf Anfrage. Möglich wäre das laut Gesetz für Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ohne klare Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht. Mittlerweile sind Unternehmen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dazu verpflichtet, Stellen geschlechterneutral auszuschreiben. Hinter Stellenanzeigen findet sich daher neuerdings meist der Hinweis „m/w/d“, der die beiden bisherigen Geschlechter sowie das neue Geschlecht umfassen soll. Betriebe, die sich an diese Vorschrift nicht halten, laufen Gefahr, verklagt zu werden.

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