Pirmasens Kein straffreies Leben zu erwarten

Wegen Diebstahls in drei Fällen und einem gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahl mit Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit hat das Schöffengericht Pirmasens am Donnerstag einen 36-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte hatte im ersten Termin behauptet, er erinnere sich nicht an die vorgeworfenen Taten (wir berichteten). Das Gericht sah es aber durch Zeugenaussagen und Videos als bewiesen an, dass der Angeklagte im Juni und im September 2017 in einem Markt in der Fußgängerzone jeweils eine Flasche teuren Parfums entwendet habe. Im Oktober war er zudem in einem Einkaufsmarkt in der Wiesenstraße beim Diebstahl einer Flasche Wodka erwischt worden. Das Gericht war aufgrund von Zeugenaussagen am ersten Verhandlungstag auch überzeugt, dass der 36-Jährige zusammen mit einem weiteren Mann im April 2017 in einem Lebensmittelmarkt in der Blocksbergstraße eine Verkäuferin auf den Arm geboxt und weggeschubst hatte, um mindestens eine Flasche Red Bull in seiner Jackentasche zu behalten. Bei dieser letzten Tat ging das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkohol und Epilepsie aus. Bei den anderen Diebstählen gab es keine Anhaltspunkte, dass Alkohol im Spiel gewesen wäre, und keine Aggressivität, wohl aber planvolles Vorgehen, so die Vorsitzende Richterin. Das Gericht folgte damit den Ausführungen eines Sachverständigen für Psychiatrie und Psychologie aus Mainz. Eine Unterbringung des 36-Jährigen in einer Entziehungsanstalt hielt das Gericht für nicht erfolgversprechend. Es vermisste eine entsprechende Motivation bei dem Mann. Das Gericht hielt ihm zu Gute, dass die Diebesbeute gering war und die angewendete Gewalt im unteren Bereich. Es sah auch sein schweres Schicksal – der Mann erlitt nach eigenen Angaben in Italien durch einen Schlag mit einem Metallrohr auf den Kopf ein Schädel-Hirn-Traum, und leidet unter Epilepsie. Es sei jedoch nicht zu erwarten, dass er ein straffreies Leben führen werde, so die Vorsitzende. Deshalb gebe es keine Bewährung. Er lebe in einem Land, dessen Sprache er nicht spricht, und in sehr engen finanziellen Verhältnissen. Er habe Alkoholprobleme, bereits Haft verbüßt und die Taten begangen, als er wegen anderer Taten angeklagt war. Im Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidigerin hingegen hatte beantragt, ihren Mandanten hinsichtlich der Vorwürfe im Markt in der Blocksbergstraße freizusprechen. Sie sah Widersprüche in den Zeugenaussagen. Wegen der anderen Taten plädierte sie auf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem letzten Wort für sein Verhalten. „Ich habe Probleme“, erkannte er. Sein Betreuer hatte als Zeuge angegeben, sein Schützling verstehe komplexere Sachverhalte nicht wirklich.

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