Pirmasens Kein Kinkerlitzchen

Wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge hat das Schöffengericht Pirmasens am Donnerstag einen 29-jährigen Pirmasenser zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt.

Als Bewährungsauflage muss der Mann 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten, für ein Jahr an Gesprächen bei der Drogenberatung teilnehmen und vier Urinproben abgeben. Bei einer Durchsuchung hatte die Polizei am 2. März in seiner Wohnung in Pirmasens neben Feinwaage und mehreren Haschischmühlen 357 Gramm Marihuana und rund 28 Gramm Haschisch mit gutem Wirkstoffgehalt gefunden, die der Angeklagte verkaufen wollte. Außerdem hatte er laut Anklage Cannabispflanzen in seiner Wohnung angebaut und abgeerntet. In einer Einlassung, die sein Verteidiger Thomas Stumpf für seinen Mandanten abgab, räumte dieser die Tat ein. Der 29-Jährige, der von Hartz-IV lebt, erzählte, er habe ab seinem 18. Lebensjahr Haschisch konsumiert, zuerst ab und zu, schließlich bis zu zwei Gramm pro Tag bis zur Durchsuchung. Cannabiskonsum in Maßen fand er nicht so schlimm als wenn er trinken würde. In geselliger Runde würde er wieder einen Joint rauchen, bekannte der Angeklagte. Ein Suchtverhalten sah er auf Nachfrage nicht bei sich. „Sie machen sich etwas vor, wenn Sie denken, das Problem wäre für Sie endgültig erledigt“, warnte ihn Staatsanwalt Martin Kiefer. Die Gefahr, dass sein Konsum steige, bestehe je nach Lebenssituation fort. „Schon gelegentlicher Konsum ist zu viel“, belehrte er den Mann. Die gefundene Drogenmenge übersteige die „nicht geringe Menge“ um mehr als das Fünffache. Das mache die Tat zu einem Verbrechen mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. „Das ist alles andere als ein Kinkerlitzchen“, betonte Kiefer. Das Gericht berücksichtigte zugunsten des Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist und es sich um sogenannte weiche Drogen handelte. Gegen ihn spreche aber die nicht unerhebliche Drogenmenge und dass er durch den Handel andere Personen gefährdete. „Es sind nicht ungefährliche Drogen“, betonte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schmitt. Er scheine aber bereit, Hilfestellung zum Drogenausstieg in Anspruch zu nehmen. Der Verteidiger hatte um eine Bewährungsstrafe im unteren Rahmen und lediglich 100 Sozialstunden gebeten, weil sein Mandant durch Maßnahmen des Jobcenters zeitlich beansprucht werde. Das Urteil ist rechtskräftig.

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