Rheinland-Pfalz Womöglich ungenaues Blitzergerät im Besitz mehrerer Kommunen in der Pfalz

Mehrere Kommunen in Rheinland-Pfalz, darunter auch Kommunen in der Pfalz, sind in Besitz eines womöglich ungenauen Blitzergeräte
Mehrere Kommunen in Rheinland-Pfalz, darunter auch Kommunen in der Pfalz, sind in Besitz eines womöglich ungenauen Blitzergerätes (Symbolbild).

Ein wegen möglicher Messungenauigkeiten auffällig gewordenes Gerät zur Geschwindigkeitsmessung auf Straßen ist auch im Besitz mehrerer rheinland-pfälzischer Städten und Verbandsgemeinden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor. Der Hersteller aus dem hessischen Wetzlar hatte Mitte März die Möglichkeit „unzulässiger Messwertabweichungen“ eingeräumt und empfohlen, von weiteren amtlichen Messungen vorerst abzusehen.

In der Pfalz verfügen nach Angaben der Landesregierung folgende Kommunen über das Messgerät mit der Bezeichnung Leivtec XV3: die Stadt Kaiserslautern sowie die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Eisenberg mit Winnweiler, Lauterecken-Wolfstein, Otterbach-Otterberg, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach. Inwieweit das Gerät in den einzelnen Kommunen eingesetzt wurde, geht aus der Antwort nicht hervor.

Einspruch innerhalb von zwei Wochen

Betroffene könnten gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen habe, Einspruch einlegen, erklärte das Innenministerium weiter. Allerdings bestehe grundsätzlich keine Möglichkeit, bereits bezahlte Bußgelder zurückerstattet zu bekommen. Bußgeldbescheide, die bereits rechtskräftig seien, könnten von den Behörden nicht zurückgenommen werden, hieß es weiter.

Bußgeldbescheid gekriegt?
Mobilität

Was beim Einspruch gegen Bußgeld zu beachten ist

Nach Angaben des Herstellers Leivtec Verkehrstechnik GmbH hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt das Gerät überprüft. Bei Versuchen seien in bestimmten Konstellationen wenige Messwertabweichungen festgestellt und dabei stets niedrigere Geschwindigkeiten als die tatsächliche Fahrzeuggeschwindigkeit gemessen worden. Was diese Ergebnisse für den weiteren Einsatz der Geräte bedeuten, stehe noch nicht fest. Deutschlandweit seien etwa 500 von ihnen ausgeliefert worden.

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