Rheinland-Pfalz Verteidigung beantragt Freispruch für Oppenheimer Ex-Bürgermeister Held

Marcus Held.
Marcus Held.

Im Untreue- und Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Bürgermeister und früheren Bundestagsabgeordneten Marcus Held (SPD) hat die Verteidigung Freispruch beantragt. Der 44-Jährige habe sich nicht strafbar gemacht, sondern „im Interesse der Stadt Oppenheim und gerade nicht eigennützig gehandelt“, sagte Rechtsanwältin Ute Bottmann am Dienstag zum Abschluss ihres Plädoyers. Die Strafkammer des Landgerichts Mainz will am kommenden Montag ihr Urteil verkünden.

Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatte Thomas Bartsch am Montag eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Haft beantragt. Der Angeklagte habe sich in 19 Fällen der Untreue, der Bestechlichkeit und der Verstöße gegen das Parteiengesetz schuldig gemacht. Held habe unter Ausnutzung seiner Stellung dafür gesorgt, dass ein Steuerberater „nicht notwendige und rechtsgrundlose Maklercourtagen“ von 205 000 Euro erhalten habe. Im Gegenzug habe sich dieser bereit erklärt, etwa zehn Prozent der Maklergebühren unter anderem zur Finanzierung des Bundestagswahlkampfs von Marcus Held an die SPD Oppenheim zu spenden.

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