Klotten Tödlicher Achterbahn-Unfall: Was die Behörden zum Ermittlungsstand sagen

Steht weiter still: die Achterbahn im Freizeitpark Klotten.
Steht weiter still: die Achterbahn im Freizeitpark Klotten.

Knapp zwei Wochen nach dem tödlichen Achterbahn-Unglück im Freizeitpark Klotten an der Mosel dauern die Ermittlungen zu den Hintergründen an. Es gebe noch keinen neuen Sachstand, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Donnerstag auf Anfrage mit. Das in dem Todesermittlungsverfahren in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten liege bisher nicht vor. Zudem seien noch Unterlagen auszuwerten. Am 6. August war eine Frau (57) aus dem saarländischen St. Wendel durch den Sturz aus der fahrenden Achterbahn ums Leben gekommen.

Seit dem Unglück steht die Achterbahn still. Der Kreis Cochem-Zell hat den Betrieb der Bahn untersagt, bis der TÜV die Sicherheit des Fahrgeschäfts überprüft hat. Derzeit erfolge die Abstimmung des erforderlichen Umfangs der Sachverständigenprüfung durch die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH mit der Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde, teilte der Kreis am Donnerstag in Cochem mit.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sei als bauaufsichtliche Fachbehörde eingebunden. Wie lange die Sicherheitsüberprüfung durch die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH dauere, sei unbekannt. Der Freizeitpark ist seit dem 9. August wieder für Besucher geöffnet.

Der Anfangsverdacht einer Straftat hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht ergeben. Wann mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist, sei unklar, teilte Oberstaatsanwalt Dietmar Moll mit. Die Achterbahn ist 532 Meter lang und 17,5 Meter hoch.

x