Ramstein Maas: Asylrecht bleibt unangetastet

Antony Blinken (links), Außenminister der USA, und Heiko Maas (SPD), Außenminister von Deutschland, beim Treffen auf dem US-Luft
Antony Blinken (links), Außenminister der USA, und Heiko Maas (SPD), Außenminister von Deutschland, beim Treffen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein

Dass auf der Air Base in Ramstein zwischengelandete Afghanen in Deutschland Asyl beantragen, wird nach Ansicht von Bundesaußenminister Heiko Maas möglich bleiben, aber die Ausnahme sein. Nach einem Treffen mit seinem US-Amtskollegen Antony Blinken auf der US-Luftwaffenbasis betonte er, die Vereinbarungen über die Luftbrücke für Kabul würden „eins zu eins“ weiter umgesetzt. Sie sehen eine maximale Dauer von zehn Tagen vor, die die Evakuierten in der Pfalz sind, bevor sie in die USA oder andere „sichere“ Staaten ausgeflogen werden.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass mindestens 90 nach Ramstein gelangte Afghanen einen Asylantrag für Deutschland gestellt hatten. Hier handele es sich um Personen, die teils auch Verwandte in der Bundesrepublik hätten, so Maas. Diese Anträge würden nun „formal weiterverfolgt“. Er sprach von einer „absolut kontrollierbaren Situation“.

Auf die Frage der RHEINPFALZ, mit wie vielen Afghanen zu rechnen sei, die als ehemalige Ortskräfte der Bundesregierung oder sogenannte „vulnerable Personen“ noch nach Deutschland überführt werden könnten, bestätigte Maas, dass es eine Schätzung von „bis zu 40.000 Personen“ gebe. Diese müssten jedoch auch eine sogenannte „Gefährdungsanzeige“ stellen. Bisher hätten nicht annähernd so viele Personen das auch getan.

Blinken betonte, Berlin und Washington würden weiter gemeinsam daran arbeiten, Druck auf die Taliban zu machen, die verbliebenen Ausreisewilligen auch ausreisen zu lassen. Zudem müsse humanitäöre Hilfe ins Land gelassen werden, ergänzte Maas. Die beiden waren sich einig, dass formale diplomatische Beziehungen zu den Taliban vorerst ausgeschlossen seien. Die neuen Machthaber von Kabul würden an ihren Taten gemessen. Dazu gehöre ausdrücklich auch, in Afghanistan festsitzende Chartermaschinen privater Hilfsorganisationen ausfliegen zu lassen.

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