Kaiserslautern Leitheiser zieht gegen Polizeipräsidium Westpfalz vor Verfassungsgericht

Uwe Leitheiser ist seit 44 Jahren Polizist, zeitweise leitete er das Kommissariat für Staatsschutz.
Uwe Leitheiser ist seit 44 Jahren Polizist, zeitweise leitete er das Kommissariat für Staatsschutz.

Drei Monate verbot das Polizeipräsidium Westpfalz seinem Polizisten Uwe Leitheiser, zur Arbeit zu kommen. Obwohl er

sich nichts hatte zuschulden kommen lassen. Danach schrieb er seinem Chef einen unverblümten Brief. Die Strafe folgte

auf dem Fuß: 800 Euro. Eigentlich noch zu wenig, urteilte ein Gericht. Was wiegt schwerer: Meinungsfreiheit oder Gehorsamspflicht?

Schwach, überfordert und inkompetent: Darf ein Beamter seinem Chef in einem persönlichen Brief vorhalten, so zu sein? Darf er dem Vorgesetzte zudem schriftlich vorwerfen, er treffe „marionettenhafte Entscheidungen“ und besitze „wenig Menschenkenntnis“? Sind solche Äußerungen durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt? Oder wird jemand, der sich derart äußert, in diesem Land zu Recht bestraft? Diese Fragen soll jetzt das höchste Gericht des Landes Rheinland-Pfalz beantworten: der Verfassungsgerichtshof. Wie es dazu kam und worum es genau geht.

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