Pfalz-Ticker Kinos und Theater: Maskenpflicht während der Vorstellung

Kinos dürfen ab dem 27. Mai wieder öffnen.
Kinos dürfen ab dem 27. Mai wieder öffnen.

In Theater und Kinos, die in Rheinland-Pfalz ab Mittwoch wieder öffnen dürfen, wird es zunächst deutlich weniger Plätze für Besucher geben als in der Zeit vor der Corona-Pandemie. Die am späten Montagabend veröffentliche neue Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung schreibt vor, „dass zwischen jedem Sitzplatz (innerhalb jeder Reihe sowie vor und hinter jedem Sitzplatz) der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden“ muss. Personen, die sich im öffentlichen Raum zusammen aufhalten dürfen, können nebeneinander sitzen: In diesem Fall ist ein Abstand von 1,5 Meter zu den Sitzplätzen der nächsten Besucher einzuhalten. Veranstaltungsräume dürfen nur mit Bestuhlung genutzt werden.

Mehr zu den neuen Regelungen ab 27. Mai lesen Sie hier.

Personal und Besucher müssen grundsätzlich eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Dies gilt laut Landesverordnung für die Darsteller allerdings nur, wenn sie direkten Kontakt mit dem Publikum haben.

Alle 20 Minuten muss gelüftet werden

Auch für die Raumluft macht die Landesregierung konkrete Vorgaben: Veranstalter müssen demnach „gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung in den Sälen und Innenräumen mit Aerosolen zu minimieren“. Alle Räumlichkeiten müssen im Abstand von 20 Minuten für jeweils 15 Minuten gelüftet werden. Alternativ ist eine dauernde mechanische Belüftung möglich. Gegebenenfalls sei die Anzahl und Dauer der täglichen Vorführungen zu begrenzen.

Diese Vorgaben gelten auch für Konzerthallen, Opernhäuser und Kleinkunstbühnen.

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