Urteil Kindesmissbrauch: Hohe Haftstrafen in Münster

Der zur Tatzeit 27-jährige Haupttäter (vorne) in einem Gerichtssaal des Landgerichts Münster.
Der zur Tatzeit 27-jährige Haupttäter (vorne) in einem Gerichtssaal des Landgerichts Münster.

Im Missbrauchskomplex Münster sind im Hauptprozess die Urteile gesprochen worden. Das Gericht folgte im wesentlichen den Forderungen der Anklage und verkündete hohe Haftstrafen und zum Teil Sicherungsverwahrung. Eine Frau muss ebenfalls ins Gefängnis.

Im Missbrauchskomplex Münster soll der 28-jährige Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen nach einem Gerichtsurteil für 14 Jahre ins Gefängnis. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker wegen Wiederholungsgefahr Sicherungsverwahrung an. Er gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten.

Die Urteile für die anderen Männer lauten: Zehn Jahre Haft für einen 36-jährigen Mann aus Hannover für vier Fälle, elf Jahre und sechs Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle und zwölf Jahre für einen 31-jähriger aus dem hessischen Staufenberg für sechs Fälle. Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Haft für Mutter eines Täters

Wegen Beihilfe soll die 46-jährige Mutter des IT-Technikers für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 ans Licht. In der Folge hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen.

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