Kirche Homoehen und neue Heirat – Katholisches Arbeitsrecht geändert

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Eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine neue Hochzeit nach der Scheidung sind für die etwa 800.000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland kein Grund mehr für eine Kündigung. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte, beschloss die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands eine entsprechende Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte das als unzureichend, auch Grüne und Linke sehen noch Handlungsbedarf. Die Union sprach von einem „wichtigen Zeichen“.

In den vergangenen Jahrzehnten führte das im Unterschied zum allgemeinen Arbeitsrecht bisher auch in die private Lebensführung eingreifende katholische Arbeitsrecht immer wieder zu Kündigungen und Versetzungen. So führte ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses aus Düsseldorf einen jahrelangen Rechtsstreit, weil ihm wegen einer neuen Ehe gekündigt worden war. Homoehen galten als Loyalitätsverstoß oder Kündigungsgrund - die Initiative Out in Church machte hier zu Jahresbeginn etliche Fälle öffentlich, wo dies zu massiven Nachteilen katholischer Beschäftigter geführt hatte.

Zugehörigkeit zur katholischen Kirche nicht mehr überall nötig

Die neue sogenannte Grundordnung des kirchlichen Diensts reformiert die seit 2015 geltende Grundordnung. Neuerdings entzieht sich nun der Kernbereich privater Lebensgestaltung dem Zugriff eines katholischen Arbeitgebers. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nach dem neuen Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für den jeweiligen Posten nötig ist – also etwa für Seelsorger.

Allerdings bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche ein Ausschlusskriterium für eine Anstellung oder sogar ein Kündigungsgrund. Dasselbe gilt für eine kirchenfeindliche Betätigung. Jedes Bistum muss den Beschluss einzeln umsetzen, damit die Regeln rechtskräftig werden.

Starke Kritik von Gewerkschaft Verdi

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte die Neuerungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Von einem „überfälligen Schritt“ sprach ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp. Entscheidend sei „die nun vorbehaltlose Akzeptanz der sexuellen Identität“ kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsrecht. „Die Wahl der Lebensform soll künftig weder ein Einstellungshindernis noch ein Kündigungsgrund sein“, erklärte das ZdK.

Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler teilte dagegen mit, es dürfe „doch nicht sein, dass man als Krankenschwester im Krankenhaus oder als Erzieherin in der Kindertagesstätte seine Stelle verliert, wenn man sich entscheidet, nicht mehr einer Kirche anzugehören“. Die Gewerkschaft forderte die Bundesregierung auf, nicht länger zu dulden, „dass unter dem Dach der Kirche in erheblichem Ausmaß Unrecht geschieht“.

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