Deutschland Grüne: Abtreibung und Schwarzfahren aus Strafgesetz streichen

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Rechtspolitikerinnen und -politiker der Grünen fordern offenbar, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das gehe aus einem 11-Punkte-Papier zur Liberalisierung des Strafrechts hervor, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Sonntag). Die derzeitige Regelung sei schon mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht nicht mehr tragbar. Aktuell besagt Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, dass Abtreibungen zwar rechtswidrig sind, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben.

Zu den weiteren Forderungen zählt den Angaben zufolge, dass Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr unter Strafe gestellt werde, weil es faktisch Armut bestrafe. Aus den verhängten Geldstrafen würden oft Ersatzfreiheitsstrafen, weil sie überwiegend Menschen in finanzieller Not träfen, heiße es in dem Forderungskatalog.

Auch das sogenannte Containern, also das Retten von weggeworfenen Lebensmitteln für den eigenen Bedarf, solle nicht mehr als Diebstahl gewertet werden und daher nicht mehr strafbar sein.

Außerdem wollten die Grünen, dass im Völkerstrafrecht die UN-Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vollständig umgesetzt sowie die Verfolgbarkeit von sexualisierter, reproduktiver und geschlechtsbezogener Gewalt verbessert werden.

Verstöße gegen den Tierschutz sollten nach Ansicht der Rechtspolitikerinnen und -politiker härter bestraft werden, wenn diese bandenmäßig, bei einer gewerblichen Tätigkeit oder von Amtsträgern begangen werden.

Unterzeichnet ist das Papier laut RND unter anderem von der Bundestagsabgeordneten Renate Künast und den grünen Landesjustizministerinnen und -ministern Katja Meier (Sachsen), Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) und Doreen Denstedt (Thüringen).

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