Rheinland-Pfalz Gastronomie, Seniorenheime und Co: Land verlängert Corona-Regeln

Mit der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gingen auch Lockerungen beim Tragen von Masken einher.
Mit der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gingen auch Lockerungen beim Tragen von Masken einher.

Das Land Rheinland-Pfalz hat die aktuelle geltende 24. Corona-Bekämpfungsverordnung ohne inhaltliche Änderungen verlängert. Das hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium am Mittwoch mitgeteilt. Die Verordnung ist seit dem 30. Juni in Kraft und wäre ursprünglich am Freitag ausgelaufen. Mit der Verlängerung soll sie nun bis zum 15. August gelten.

Mit der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes gingen Lockerungen im Bereich der Gastronomie und bei der Maskenpflicht einher. So entfiel die Testpflicht im Innenbereich von Restaurants und Cafés. Zudem können Beschäftigte in der Gastronomie, aber auch bei körpernahen Dienstleistungen seitdem auf das Tragen einer Maske verzichten, wenn ein tagesaktueller negativer Corona-Test vorliegt.

Müssen bald nicht mehr den ganzen Tag mit Maske die Gäste bedienen: Servicekräfte in der Gastronomie. Mit einem negativen Test d
Neue Corona-Verordnung:

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Weitere Verordnungen verlängert

Ebenfalls verlängert werden nach Angaben des Gesundheitsministeriums die Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und die Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen. Beide Verordnungen gelten bis zum 31. August. Darin geregelt sind etwa die Besuchsrechte und Testpflichten in Pflegeeinrichtungen sowie die Zutrittsrechte sowie Schutz- und Hygieneregeln für die Werkstätten. In beiden Fällen habe es lediglich redaktionelle Änderungen gegeben, so das Ministerium.

Verkündet werden alle Verordnungen auch auf der Internetseite des Landes: corona.rlp.de.

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