Rheinland-Pfalz Flutkatastrophe: Ermittlungsverfahren gegen Ex-ADD-Vizepräsidentin Hermann eingestellt

Die ehemalige Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Begoña Hermann.
Die ehemalige Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Begoña Hermann.

Das Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Begoña Hermann, ist mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Das hat die Mainzer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitgeteilt.

Der 67-Jährigen, die seit November 2022 pensioniert ist, war vorgeworfen worden, in der Sitzung des Untersuchungsausschusses Flutkatastrophe am 20. Januar 2023 im rheinland-pfälzischen Landtag falsche Angaben über ihre Anwesenheit in der Technischen Einsatzleitung während der Katastrophe im Ahrtal gemacht zu haben.

Unstimmigkeiten bei Anwesenheit während Flutkatastrophe

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hatte Hermann damals als Zeugin angegeben, im Zeitraum vom 23. bis 30. Juli 2021 in der Einsatzleitung anwesend gewesen zu sein und den Präsidenten der ADD, Thomas Linnertz, in seiner Tätigkeit als Einsatzleiter unterstützt beziehungsweise vertreten zu haben. Diese Angaben stehen laut Staatsanwaltschaft im Widerspruch zu der Antwort des rheinland-pfälzischen Innenministeriums vom 22. Februar 2023 auf eine Kleine Anfrage vom 30. Januar 2023. Darin hatte das Ministerium dargelegt, Hermann sei (lediglich) im Zeitraum vom 23. Juli 2021 bis 26. Juli 2021 in der Einsatzleitung gewesen.

Nach Angaben der Mainzer Staatsanwaltschaft hatte sich der Verdacht, Hermann habe im U-Ausschuss eine uneidliche Falschaussage getätigt, bei den Ermittlungen nicht erhärtet. Demnach hätten die Angaben von Hermann im U-Ausschuss zwar nicht gestimmt, es lägen aber keine tragfähigen Indizien dafür vor, dass sie sich zum Zeitpunkt ihrer Aussage darüber bewusst war oder dass sie „die Unrichtigkeit ihrer Aussage aus Gleichgültigkeit in Kauf nahm“.

Unvollständige Notizen als Basis für Aussage?

Hermann hatte später schriftlich angegeben, dass sie sich bei ihrer Aussage hinsichtlich ihrer Anwesenheitstage geirrt habe. Sie habe ihre Tätigkeiten während der Flutkatastrophe zwar mit Datum in einem persönlichen Notizbuch festgehalten, diese Notizen seien allerdings hinsichtlich der Orte unvollständig. Dies habe sie bei der Befragung im U-Ausschuss nicht sofort erkannt. Laut Staatsanwaltschaft habe sie ihre Anwesenheiten im Nachhinein genauer geprüft und diese in einer Stellungnahme gegenüber der ADD im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage auch korrigiert.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe Hermann daher lediglich versehentlich und nicht vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Anwesenheit in der Einsatzleitung gemacht. Da jedoch nur eine vorsätzliche uneidliche Falschaussage einen Straftatbestand erfülle, habe man sich für die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht entschieden.

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