Luxemburg Facebook: EU-Beschluss zu Datenaustausch mit USA ungültig

In dem Verfahren geht es um den Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems gegen Facebook.
In dem Verfahren geht es um den Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems gegen Facebook.

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gekippt. Im Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems gegen Facebook erklärten die Luxemburger Richter allerdings, dass Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden können.

Hintergrund ist eine Beschwerde des Datenschutzaktivisten Schrems. Der österreichische Jurist hatte bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet. Er begründete seine Beschwerde damit, dass Facebook in den USA dazu verpflichtet sei, US-Behörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen – ohne dass Betroffene dagegen vorgehen könnten. Ein irisches Gericht möchte vom EuGH wissen, ob die sogenannten Standardvertragsklauseln und das EU-US-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar sind.

Richter: Rechtsschutz unzureichend

Die Luxemburger Richter erklärten das „Privacy Shield“ nun für ungültig. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.

Die Standardvertragsklauseln sollen im Kern Garantien dafür bieten, dass die Daten von EU-Bürgern auch bei einer Übermittlung aus der EU ins Ausland angemessen geschützt sind. Das „Privacy Shield“ ist ein weiterer Kanal, der ausschließlich für den Datentransfer in die USA zur Verfügung steht.

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