Koblenz Entscheidung über Darlehen für Ex-Minister Deubel binnen zwei Wochen

Ingolf Deubel.
Ingolf Deubel.

Der verurteilte rheinland-pfälzische Ex-Finanzminister Ingolf Deubel hat sich gegen die Aufforderung des Landes gewehrt, ein Darlehen für seine Rechtsverteidigung vollständig zurückzuzahlen. In einer mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Koblenz verwies sein Anwalt am Dienstag laut einem Gerichtssprecher auf Ausnahmeregelungen einer Verwaltungsvorschrift. Demnach könnte in bestimmten Fällen auf die Rückzahlung von Teilsummen des Darlehens verzichtet werden. Voraussetzung wäre die Einstellung eines Strafverfahrens bei einem Teil der Vorwürfe. Dies war bei Deubel einst der Fall. Das Verwaltungsgericht Koblenz kündigte die Zustellung einer schriftlichen Entscheidung binnen zwei Wochen an.

Das Land Rheinland-Pfalz hatte dem einstigen SPD-Politiker Deubel für die Rechtsverteidigung in seinem Strafprozess fast 88.000 Euro geliehen. Das Landgericht Koblenz verurteilte den heute 72-jährigen Finanzexperten Anfang 2020 wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage rechtskräftig zu zwei Jahren und drei Monaten Haft.

2009 war die von ihm vorangetriebene Privatfinanzierung des Nürburgring-Ausbaus spektakulär gescheitert. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land Rheinland-Pfalz einspringen. Deubel trat zurück. Nach Verbüßung der Hälfte seiner Haftstrafe kam er auf freien Fuß. Der Rest der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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