Verkehr Bußgelder bei Winterwetter: Was Autofahrer zahlen müssen 

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Im Winter gibt es für Autofahrer viel zu beachten. Vereiste Scheiben, glatte Straßen und Schnee auf dem Autodach: Wer nicht den Eiskratzer und den Besen in die Hand nimmt, um sein Auto von Schnee und Eis zu befreien, der muss blechen und das auch oft zu Recht. So ist es sehr gefährlich, bei Eis und Schnee keine Winterreifen aufgezogen zu haben. Wer trotzdem mit Sommerreifen fährt, den erwartet ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. 80 Euro werden fällig, wenn dabei der Verkehr behindert wird. Mit Gefährdung müssen 100 Euro und mit einem Unfall 120 Euro gezahlt werden.

Der Gesetzgeber hat noch weitere Winter-Bußgelder in petto. Um freie Sicht zu gewährleisten, muss in der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel enthalten sein. Wer nur ein kleines Guckloch in die Frontscheibe kratzt, sieht nicht genug und riskiert zudem ein Bußgeld von mindestens zehn Euro. Teurer wird es außerdem, wer sein Auto vor dem losfahren noch warm laufen lassen will, um die Scheiben aufzutauen: 80 Euro will der Gesetzgeber dafür haben.

Wer sein Autodach nicht vom Schnee befreit, riskiert nicht nur, dass er beim Bremsen auf die Fahrbahn fällt und andere Autofahrer gefährdet, sondern auch ein Bußgeld von 25 Euro. Nicht nur das Dach, auch Schilder, Blinker und Lichter sollten frei sichtbar sein. Ansonsten wird hier ein Bußgeld von fünf Euro fällig.

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