Pfalz-Ticker Binsfeld in Speyer: Zwei Schwimmer aus dem Wasser geholt

Müssen zahlen: Falschparker am Binsfeld auf Speyerer Seite am Vatertag.
Müssen zahlen: Falschparker am Binsfeld auf Speyerer Seite am Vatertag.

Erfrischen im Wasser ist zulässig, baden nicht. Sonnen und sich aufhalten im Naherholungsgebiet ist ebenfalls erlaubt. Das hat die Stadtverwaltung zum „Vatertag“ auf Anfrage der RHEINPFALZ am Freitag klargestellt. Es wurden lediglich zwei Schwimmer gesichtet, die entsprechend angesprochen, ermahnt und auf das Verbot des Badens hingewiesen wurden. Die Verwaltung hat ein positives Fazit über das Verhalten der Bevölkerung am Feiertag gezogen, an dem zudem noch ausgesprochen schönes Freizeitwetter, ideal für Aktivitäten unter freiem Himmel herrschte. Nach Angaben von Jennifer Braun, Persönliche Referentin von OB Stefanie Seiler (SPD), waren die Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes ab 12 Uhr immer wieder am Binsfeld und haben vor Ort durchweg eine ruhige Situation vorgefunden. Die angetroffenen Personen hätten sich an die Abstandsregelungen gehalten, es seien lediglich die beiden Schwimmer gesichtet worden. Die übrigen Personen im Wasser hätten lediglich mit den Füßen im Nass gestanden und sich erfrischt. Das sei aus Sicht der Stadt ebenfalls zulässig. Die Abstandsregelungen seien eingehalten worden. Geahndet worden sei eine Reihe falsch abgestellter Fahrzeuge.

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