Coronavirus-Pandemie Beherbergungsverbot in Bayern endet

Ein Antragsteller hat sich erfolgreich gegen das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg gewehrt.
Ein Antragsteller hat sich erfolgreich gegen das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg gewehrt.

[Aktualisiert Freitag, 16.10., 11:20 Uhr] Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots läuft in Bayern an diesem Freitag aus. Die Staatsregierung verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift, „wir belassen es dabei“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.

Auch das Saarland streicht das Beherbergungsverbot. Von diesem Freitag an entfällt damit für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag mitteilte. Die Landesregierung appelliere allerdings trotzdem an die Bürger, von nicht notwendigen Reisen abzusehen.

Am Donnerstag ist das Verbot in mehreren Bundesländern gekippt worden: In Baden-Württemberg setzte es der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim außer Vollzug, weil es ein unverhältnismäßiger Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit sei. In Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Verbot für rechtswidrig. Beide Entscheidungen sind nicht anfechtbar.

In Sachsen kündigte die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern an, die Regelung ab Samstag aufzuheben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten bei ihren Beratungen am Mittwoch in Berlin keine Einigkeit zu den Beherbergungsverboten erzielen können und einen Beschluss bis nach den Herbstferien vertagt.

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