Coronavirus Beherbergungsverbot für inländische Urlauber aus Risikogebieten

Das Verbot gelte mit einigen Ausnahmen bundesweit.
Das Verbot gelte mit einigen Ausnahmen bundesweit.

Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten beschlossen. Das Verbot gelte mit einigen Ausnahmen bundesweit, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen nach einer Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun. Vier Bundesländer, darunter Berlin, Thüringen, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben zu dem Beschluss der Staatskanzleichefs verschiedene Protokollerklärungen abgegeben.

Schleswig-Holstein lockerte die Einreise-Regeln für Herbsturlauber ebenfalls wieder. Wenn Urlauber aus deutschen Corona-Risikogebieten einen negativen Corona-Test vorlegen können, dürfen sie ihre Herbstferien doch in Schleswig-Holstein verbringen. Das kündigte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch an. Die Quarantänepflicht fällt in diesem Fall weg.

Ab Freitag reicht es, bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung einen maximal 48 Stunden alten negativen Coronatest vorzulegen - beispielsweise um den Herbsturlaub an Nord- oder Ostsee zu verbringen. Ausgenommen davon sind Familienbesuche oder Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Risikogebiete ist nach der Rückkehr kein Corona-Test erforderlich.

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